Das bekannte Sprichwort Guter Rat ist teuer ist, im Zusammenhang mit den Aufgaben eines Anlageberaters, wohl wahr. Noch teurer kann aber ein falscher Rat kommen, denn Beratung ist mit immer höheren Haftungsrisiken verbunden. Die Beobachtung der Medien zeigt die Aktualität dieses Themas. Die Meinl-Bank-Affäre ist nur ein aufzeigendes Beispiel das das Faktum der Zunahme an Haftungsprozessen, bezüglich fehlerhafter Anlageberatung, untermauert. Ein Grund dafür ist die stetige Verschärfung der Haftung des Anlageberaters durch die Rechtsprechung. Auch die Einführung des WAG 2007, das neue detaillierte Wohlverhaltensregeln einführt, soll zur Verbesserung des Anlegerschutzes dienen. Aber nicht nur die Anlageberaterhaftung sondern auch die Haftung von Emittenten scheint von Bedeutung. Weitreichende Pflichten treffen die Emittenten bei dem Börsegang ihrer Produkte, welche eine Vielzahl von Haftungsrisiken darstellen. Im Zuge dieses Werkes wurden die wesentlichen Sachverhalte der Meinl-Bank-Affäre, die nach österreichischem Recht relevant sind, herausgegriffen und anhand deren einen Teil des Anlegerrechts und vor allem die Haftungen in diesem Zusammenhang besprochen.