Radsportunfälle haben häufig neben sportlichen auch juristische Konsequenzen. Der Autor untersucht die zivilrechtlichen Haftungsfragen bei Unfällen zwischen Radsportlern und geht grundlegenden Fragen der zivilrechtlichen Haftungsdogmatik nach. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Sportregeln zu einer verhaltens- statt erfolgsbezogenen Auslegung des
823 Abs. 1 BGB veranlassen. In manchen Situationen erlangt das Sportreglement zudem den Status von durch
280 Abs. 1 BGB geschützten relativen Schutzpflichten zwischen Sportlern. Über diese Anspruchsgrundlage ergeben sich auch bislang kaum beachtete Möglichkeiten zur Bekämpfung von Doping.
823 Abs. 1 BGB veranlassen. In manchen Situationen erlangt das Sportreglement zudem den Status von durch
280 Abs. 1 BGB geschützten relativen Schutzpflichten zwischen Sportlern. Über diese Anspruchsgrundlage ergeben sich auch bislang kaum beachtete Möglichkeiten zur Bekämpfung von Doping.