Streaming ist eine im Rahmen sich stark im Vormarsch befindende Form der digitalen Werkübermittlung. Im Gegensatz zum Download wird die Datei dabei nicht permanent am Computer des Nutzers gespeichert, sondern ihm wird lediglich der einmalige Werkgenuss ermöglicht. Diesbezüglich besteht rechtlich kein Problem, wenn die Zustimmung des Urhebers vorliegt. Ist dies aber nicht der Fall, dann stellt sich zwangsläufig die in dieser Arbeit behandelte Frage, ob dies zulässig ist oder nicht. Dabei wird zunächst ganz allgemein auf den Werkbegriff des österreichischen UrhGs, dessen Bedeutung hinsichtlich digitaler Inhalte und die dem Urheber eingeräumten Schutzrechte verwiesen. Anschließend werden die Handlungen der am Streaming beteiligten Personengruppen im Detail untersucht. Aus Anbietersicht wird dargelegt, inwiefern diese durch das Digitalisieren, den Upload und durch das Anbieten im Internet gegen das Urheberrecht verstoßen. Hinsichtlich der Nutzerperspektive steht die Frage im Mittelpunkt, ob der Bezug von Streams und die dabei entstehenden Zwischenspeicherungen in das Vervielfältigungsrecht des Urhebe
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