Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Handelsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung des Haftungsrechts der multimodalen Transportverträge (ds Transportverträge, die eine Güterbeförderung mittels einer Mehrzahl von Transportarten mit unterschiedlichen Haftungsregimes zum Inhalt haben). Seit 1966 die ersten Containerschiffe die Transatlantikroute befuhren und die Dauer eines Warentransports USA - Europa um vier Wochen verkürzten, hat sich eine Entwicklung vollzogen, die den multimodalen Transport von einer wirtschaftlichen und rechtlichen Randerscheinung zu einem Zweig der Verkehrswirtschaft von überragender und ständig zunehmender Bedeutung gemacht hat. Während operative Faktoren kausal für die Herausbildung von Transportketten mit mehreren Transportmitteln waren, führte der starke Wettbewerb in der Transportwirtschaft zu einer Änderung der vertraglichen Beziehungen. Früher wurden meist über Vermittlung eines Spediteurs separate Frachtverträge im sog segmentierten Verkehr abgeschlossen. Nunmehr ist - entsprechend dem Interesse der verladenden Wirtschaft - der Transportunternehmer seinem Kunden gegenüber für die Organisation und Abwicklung der gesamten Beförderung verantwortlich.Die haftungsrechtliche Problematik multimodaler Transportverträge hat mE zwei Ursachen: 1. Der multimodale Transport ist weder durch ein internationales Übereinkommen noch durch Normen der österreichischen Rechtsordnung geregelt. Die getrennte Entwicklung der Regelungen für die einzelnen Transportmittel führte zu einer großen Zersplitterung des Transportrechts. Aufgrund des internationalen Charakters großer Teile des Frachtrechts und den damit verbundenen völkerrechtlichen Verpflichtungen kommt eine innerstaatliche Lösung kaum in Betracht und eine Lösung durch ein internationales Übereinkommen scheint nach dem Scheitern des im Rahmen der UNCTAD 1980 verabschiedeten Übereinkommens unwahrscheinlich. 2. Multimodale Transportverträge werfen spezielle Fragen des internationalen Privat- und Zivilprozessrechts auf. Die Rechtsanwendungsfrage kann sich verdoppeln: Kommt nach dem Recht des Vertrages das sog Network-System zur Anwendung, stellt sich die kollisionsrechtliche Frage zwei Mal. Diese "Verdoppelung" ist methodisch einzigartig. Die Folgen sind unklar und strittig. Weiters enthalten die meisten internationalen Transportrechtskonventionen Regeln über die internationale Gerichtszuständigkeit. Das Zusammentreffen mehrerer Konventionen wirft ebenfalls spezielle Fragen auf.
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