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Der innerbetriebliche Schadensausgleich stützt sich auf die Trennung der Betriebs- von der Privatsphäre. Die Digitalisierung der Arbeitswelt, insbesondere der betriebliche Einsatz privater Informationstechnik, stellt die herkömmlichen Abgrenzungsregeln in Frage. Die vorliegende Arbeit untersucht, an welchen Stellen die Haftungsregeln zu ergänzen und zu modifizieren sind, um ein gerechtes Haftungsregime auch zukünftig sicherzustellen. Zentral ist die Erkenntnis, dass das Betriebsrisiko anhand der Kriterien der Fremdbestimmtheit und Fremdnützigkeit bestimmt werden kann, wenn die subtilen Formen…mehr

Produktbeschreibung
Der innerbetriebliche Schadensausgleich stützt sich auf die Trennung der Betriebs- von der Privatsphäre. Die Digitalisierung der Arbeitswelt, insbesondere der betriebliche Einsatz privater Informationstechnik, stellt die herkömmlichen Abgrenzungsregeln in Frage. Die vorliegende Arbeit untersucht, an welchen Stellen die Haftungsregeln zu ergänzen und zu modifizieren sind, um ein gerechtes Haftungsregime auch zukünftig sicherzustellen.
Zentral ist die Erkenntnis, dass das Betriebsrisiko anhand der Kriterien der Fremdbestimmtheit und Fremdnützigkeit bestimmt werden kann, wenn die subtilen Formen faktischer Fremdsteuerung beachtet werden. Zudem werden die spezifischen Schadensrisiken der betrieblichen Nutzung privater IKT anhand der Frage untersucht, inwieweit die mit dem Eigentum verbundene Rechtsstellung des Arbeitnehmers die Organisationsverantwortung des Arbeitgebers überlagert. Weiterhin widmet sich die Arbeit der Haftung von Arbeitskollegen untereinander, insb. der gerade beim Einsatz privater IKT komplizierten Durchsetzung des Freistellungsanspruchs gegen den Arbeitgeber.
Autorenporträt
Lukas Brauer studierte Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität zu Hannover. Seit 2017 promovierte er bei Prof. Dr. Roland Schwarze am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Leibniz Universität in Hannover und war dort als Mitarbeiter tätig. Lukas Brauer absolvierte sein Referendariat am Oberlandesgericht Celle unter anderem mit Stationen beim Deutschen Gewerkschaftsbund und in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Seit September 2023 ist er als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt in der Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten tätig.