Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Hamburg (Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: MBA Gesundheitsmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Sachverständigenrat (SVR) zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen stellte in seinem Gutachten 2007 einen Veränderungsbedarf im Hinblick auf die Zusammenarbeit der ander Gesundheitsversorgung beteiligten fest. Hierbei wurde betont, dass die Rollen der einzelnen Gesundheitsberufe nicht statisch sind und sich im Laufe der Zeit ändern können.Die Empfehlungen des Sachverständigenrates bezüglich der Verbesserung der Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe wurden von der Bundesregierung in ihren Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) aufgenommen, welcher am 1. Juli 2008 im Bundestag verabschiedet wurde.Neben der bereits praktizierten Delegation ärztlicher Aufgaben ist durchdie Änderungen im SGB V an 63 nun auch die Substitution ärztlicher Tätigkeit durch angehörige andere Gesundheitsberufe möglich. Diese Neuerungen haben sowohl aus berufspolitischer wie aber auch aus rechtlicher Sicht eine gewisse Brisanz, wie der SVR betonte und sollen erst einmal im Form von Modellprojekten erprobt werden. Im Rahmen dieser Seminararbeit werden die rechtlichen Regelungen für die Heilberufe mit dem Fokus auf haftungsrechtlichen Aspekten der Übertragung ärztlicher Aufgaben auf andere Gesundheitsberufe dargestellt. Des Weiteren werden die Hintergründe der Entstehung der Modellvorhaben nach 63 Abs. 3c SGB V mit der Substitution noch zu definierender ärztlicher Tätigkeit erörtert. Nach Darstellung der Positionen von Sachverständigenrat, Ärzteschaft, Pflege und Krankenhausträgern zu den Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit ärztlicher Aufgaben erfolgt die Überprüfung der Übertragbarkeit bestimmter ärztlicher Tätigkeiten entsprechend den geltenden Regelungen und der bisherigen richterlichen Rechtsauslegung.
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