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Gotthilf August Francke (1696-1769), Direktor der Glauchaschen Anstalten (den heutigen Franckeschen Stiftungen zu Halle), hatte 1741 Heinrich Melchior Mühlenberg (1711-1787) einen Ruf nach Übersee angetragen. Mit Mühlenbergs Ankunft in Philadelphia übernahmen die Anstalten als ein königlich-preußisch privilegierter Verbund pädagogischer, karitativer, missionarischer und kommerzieller Unternehmungen eine missionarische Aufgabe, die erst kurz nach dem Ersten Weltkrieg an ihr Ende kommen sollte. Im Mittelpunkt der auf acht Bände ausgelegten Edition stehen dreizehn lutherische Geistliche, die…mehr

Produktbeschreibung
Gotthilf August Francke (1696-1769), Direktor der Glauchaschen Anstalten (den heutigen Franckeschen Stiftungen zu Halle), hatte 1741 Heinrich Melchior Mühlenberg (1711-1787) einen Ruf nach Übersee angetragen. Mit Mühlenbergs Ankunft in Philadelphia übernahmen die Anstalten als ein königlich-preußisch privilegierter Verbund pädagogischer, karitativer, missionarischer und kommerzieller Unternehmungen eine missionarische Aufgabe, die erst kurz nach dem Ersten Weltkrieg an ihr Ende kommen sollte. Im Mittelpunkt der auf acht Bände ausgelegten Edition stehen dreizehn lutherische Geistliche, die zwischen 1744 und 1786 zur seelsorgerlichen Betreuung deutscher Lutheraner nach Pennsylvania entsandt wurden. Dort und bald auch in angrenzenden Regionen Britisch-Nordamerikas waren sie von 1745 bis 1825 als Gemeindepfarrer tätig. Peter Brunnholtz (1716-1757) und Johann Friedrich Handschuch (1714-1764), die im ersten Band der Edition vorgestellt werden, zählen zur ersten Generation der entsandten Geistlichen. Sie gehörten wie Mühlenberg zu den Pionieren der deutsch-lutherischen Kirchengründung in Nordamerika. Blieb auch ihr Aktionsradius schwerpunktmäßig auf die Städte Philadelphia, Germantown und (kurzzeitig) Lancaster mit den umliegenden Siedlungen beschränkt, so waren sie dennoch an der kirchlichen Sammlung der deutschsprachigen Lutheraner in der mittelatlantischen Region wesentlich beteiligt. Indem sie erste Regeln für die Kirchenzugehörigkeit und die Gemeindeorganisation entwarfen und diese - freilich mit wechselndem Erfolg - durchsetzten, legten sie den Grund für den Aufbau lebensfähiger und hierarchisch gegliederter Ortskirchen mit klar definierten Rechten, Pflichten und Zuständigkeiten.