Die Wohnhäuser, die Karl Schneider für den Architekturkritiker Rolf Spörhase und sich selber 1927-1928 errichtete, repräsentieren zwei für Hamburg seltene Beispiele einer programmatisch an der Moderne und der Wohnreform orientierten Baukunst. Beide stehen nicht unter Denkmalschutz, doch vor allem im Falle des Haus Schneider stellt sich die dringende Frage nach dem Umgang mit dem baukulturellen Erbe des für Hamburg bedeutenden Architekten.