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Alte und neue Medien wachsen technisch und wirtschaftlich immer mehr zusammen. Rechtsnormen mit Medienbezug werden deshalb zunehmend nicht mehr nach ihrer Zuordnung zu einem Medium, sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu einem Regelungsbereich reflektiert. Allerdings finden sich diese Normen bisher in zahlreichen Einzel- und Sondergesetzen verstreut. Der neue Praxiskommentar erläutert erstmals in einem Band alle relevanten Rechtsnormen medienübergreifend, ausgehend von den thematischen Regelungsbereichen. Dabei orientieren sich die erfahrenen Autorinnen und Autoren an der für die Medienpraxis…mehr

Produktbeschreibung
Alte und neue Medien wachsen technisch und wirtschaftlich immer mehr zusammen. Rechtsnormen mit Medienbezug werden deshalb zunehmend nicht mehr nach ihrer Zuordnung zu einem Medium, sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu einem Regelungsbereich reflektiert. Allerdings finden sich diese Normen bisher in zahlreichen Einzel- und Sondergesetzen verstreut. Der neue Praxiskommentar erläutert erstmals in einem Band alle relevanten Rechtsnormen medienübergreifend, ausgehend von den thematischen Regelungsbereichen. Dabei orientieren sich die erfahrenen Autorinnen und Autoren an der für die Medienpraxis relevanten Rechtsprechung und Behördenpraxis.

Die für sämtliche Medien behandelten Regelungsbereiche: Marktzugang und Marktverhalten von Medienunternehmen Medienzivil- und -handelsrecht Medienrecherche, Medienproduktion und Medienvertrieb einschließlich des Persönlichkeitsschutzes.

Das für sämtliche Medien kommentierte Recht: Medienwettbewerbs- und -kartellrecht medienrechtlich relevante Vorschriften des Urheber- und Markenrechts Rechtsregeln des Medienarbeitsrechts, des Medienstraf- und Jugendmedienschutzrechts europa- und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medienrechts.

Die weiteren Vorteile des Kommentars: bezieht die Gesetzgebung im Telekommunikationsrecht und Telemedienrecht bis zum 1.01.2008 mit ein berücksichtigt auch Bestimmungen aus dem neuen Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums nimmt Bezug auf die jüngste Praxis der Bundesnetzagentur, der Kommission zur Ermittlung der Konzentration und des Bundeskartellamtes