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Wer weiß, daß in Riva am Gardasee, in Rovereto im Etschtal oder Radstadt in den Tauern im frühen 19. Jahrhundert bayerische Landrichter amtierten, daß Bad Orb in Hessen und Gersfeld in der Rhön nach dem 1866er Krieg von Preußen Bayern weggenommen wurden, daß Sankt Ingbert und Hornburg an der Saar bis 1920 bayerische Bezirksstädte waren, daß Aichach mit dem Stammsitz der altbayerischen Wittelsbacher seit 1972 ein 'schwäbischer' Landkreis ist, daß das Land um Garmisch-Partenkrichen bis 1879 Bezirksamt Werdenfels hieß, daß der Bezirk München rechts der Isar auch Gemeinden am linken Isarufer…mehr

Produktbeschreibung
Wer weiß, daß in Riva am Gardasee, in Rovereto im Etschtal oder Radstadt in den Tauern im frühen 19. Jahrhundert bayerische Landrichter amtierten, daß Bad Orb in Hessen und Gersfeld in der Rhön nach dem 1866er Krieg von Preußen Bayern weggenommen wurden, daß Sankt Ingbert und Hornburg an der Saar bis 1920 bayerische Bezirksstädte waren, daß Aichach mit dem Stammsitz der altbayerischen Wittelsbacher seit 1972 ein 'schwäbischer' Landkreis ist, daß das Land um Garmisch-Partenkrichen bis 1879 Bezirksamt Werdenfels hieß, daß der Bezirk München rechts der Isar auch Gemeinden am linken Isarufer umfaßte, daß es seit 1879 einen bayerischen Wetterdienst gab, daß das bayerische Kultusministerium seinen heutigen Namen 1918 erhielt, daß früher in circa 8500 bayerischen Gemeinden die Gemeinderäte tagten?
Wer sich dafür und für die geschichtliche Entwicklung von ca. 10 000 bayerischen Ämtern, Gerichten und Gemeinden im 19. Jahrhundert interessiert, die das Verhältnis von Staat und Bürger im konstitutionellen und demokratischen Bayern entscheidend geprägt haben, der sollte zum Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799 bis 1980 greifen. Es erläutert Aufgaben und regionale Gliederung aller Einrichtungen der 'öffentlichen Hand', deren Kenntnis zum Verständnis der Geschichte Bayerns von der Umbruchperiode in der Ära des Ministers Montgelas bis zur Gebiets- und Kommunalreform der 1970er Jahre unbedingt notwendig ist.
Der Wandel der Behörden- und Gemeindestruktur wird aus den rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und sozialen Voraussetzungen, die zur Einrichtung und Veränderung von Behörden führten, entwickelt. Besonders tief war der Einschnitt durch die Kommunalreformen der siebziger Jahre: Von den über 8500 bayerischen Gemeinden, die im 19. Jahrhundert bestanden haben, ist nur mehr ein knappes Drittel bestehen geblieben. Gerade der Teil des Buches, der das Schicksal der bayerischen Gemeinden minutiös belegt, dürfte weit über den Kreis der Historiker hinaus Interesse wecken.
Das Handbuch wird künftig für jeden Historiker, der sich mit der politischen Geschichte, mit der Verfassung und der Verwaltung Bayerns befaßt, unentbehrlich sein. Nicht minder wichtig ist es für Behörden und Gerichte, für Politiker und Lehrer, für Archivare und Heimatforscher. Zugleich ist es eine bedeutende Ergänzung zum 'Handbuch der bayerischen Geschichte'.