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Neue Regeln für Eheverträge!
Neue Vorgaben für Eheverträge!
Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.2.2004 hat neue Kriterien für Vereinbarungen aufgestellt, damit Ehepartner bei Scheidungsunterhalt oder Versorgungsausgleich möglichst nicht mehr benachteiligt werden.
Schnell fit - Die Neuauflage vermittelt Ihnen das aktuelle Know-how für Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen und
berücksichtigt die neue Rechtsprechung sowie die hierzu veröffentlichte Fachliteratur
erklärt die vom Autor entwickelte Ehevertragsgestaltung nach Ehetypen anhand der
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Produktbeschreibung
Neue Regeln für Eheverträge!
Neue Vorgaben für Eheverträge!

Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.2.2004 hat neue Kriterien für Vereinbarungen aufgestellt, damit Ehepartner bei Scheidungsunterhalt oder Versorgungsausgleich möglichst nicht mehr benachteiligt werden.

Schnell fit - Die Neuauflage vermittelt Ihnen das aktuelle Know-how für Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen und

berücksichtigt die neue Rechtsprechung sowie die hierzu veröffentlichte Fachliteratur
erklärt die vom Autor entwickelte Ehevertragsgestaltung nach Ehetypen anhand der Kontrollfestigkeit nach der neuen Kernbereichslehre des BGH
bietet rund 40 Vertragsmuster, darunter auch einen Ehevertrag unter Beachtung islamischen Rechts
ist besonders praktisch durch die beiliegende CD-ROM, mit der Sie die Vertragsmuster einfach in Ihre Textverarbeitung übernehmen und um individuelle Daten ergänzen können.
Das bewährte Handbuch

bietet auch weiterhin eine umfassende und in dieser Form einzigartige Darstellung des gesamten Rechts der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. Jede gewünschte Information lässt sich schnell auffinden, vor allem auch mit Hilfe eines ausführlichen Inhaltsverzeichnisses und eines Sachregisters.

"(...) Auch diese neue Auflage des bereits mit Recht fest installierten Standardwerks ist unentbehrliches Hilfsmittel für den Vertragsgestalter."
Ernst Sarres, in: Das Juristische Büro 11/2001

"Tatsächlich, Anwälte und Notare sollten dieses Handbuch zur Hand nehmen, wenn sie eine Scheidungsvereinbarung oder einen Ehevertrag aufsetzen. Sie finden hier - auf Diskette - Formulierungsvorschläge für Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen, die ,wasserdicht' sind, also jeder gerichtlichen Prüfung standhalten. Sie erfahren dort, wie Verträge zu modifizieren sind nach Ehetypen. (...) Das Buch überzeugt durch kompetentes Wissen und kreative Vorschläge, deren Ziel es ist, zu schlichten statt zu richten."
In: ISUV/VDU Report Nr. 86/12.2000

"(...) Es erscheint schwer vorstellbar, dass sich in der Beratungspraxis ein Problem stellen könnte, das in diesem Buch nicht angesprochen ist. (...) Langenfelds "Handbuch der Ehevertäge und Scheidungsvereinbarungen" bietet damit nicht nur eine umfassende Darstellung des gesamten Rechts der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen, sondern liefert auch einen wichtigen Beitrag zur Methodik der Vertragsgestaltung."
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sontheimer, in: NJW 2001, Heft 34

"(...) Der Verfasser hat in der Neuauflage ganz eindeutig die Handhabung und den Wert des schon bisher sehr hilfreichen Werks gesteigert. Seine Kompetenz findet in der bewundernswerten, fundierten Umsetzung der tatsächlichen Lebensverhältnisse in sachgerechte Lösungsstrukturen ihren Niederschlag. Richtern, Anwälten, Fachanwälten für Familienrecht und Notaren kann die Neuauflage wärmstens empfohlen werden."
Dieter Epple, Notar a. D., in: BWNotZ 4/01

"(...) Helfer in der notariellen Praxis.
Notar a.D. Dr. Peter Limmer

"(...) Darüber hinaus aber entwickelt Langenfeld das Werk konsequent weiter und vervollständigt (um nicht zu sagen perfektioniert) sein Konzept der Ehevertragsgestaltung nach Ehetypen; gerade darin liegt sein eigentliches und großes Verdienst, und gerade das verleiht dem Buch eine nahezu atemberaubende Dynamik.
(...) Für den Praktiker, insbesondere den Vertragsjuristen, gibt es soweit ersichtlich auf dem Markt kein Handbuch, das als Hilfsmittel für die tägliche Arbeit besser geeignet wäre als der Langenfeld. Er zeichnet sich aus durch außergewönlich großen Ideenreichtum und eine unübertreffliche Begabung dafür, komplexe Sachverhalte zu analysieren und so strukturiert darzustellen, daß jeder Abschnitt aus sich heraus verständlich ist, und zwar ohne die (oft leidige) Notwendigkeit, Querverweisen nachzugehen. Stringenz der Gedankenführung, Gliederung und Darstellung zeugen von unmittelbarer, unverbildeter Lebensnähe. (...) ein Meisterwerk."
Notar Dr. Bernhard Gschoßmann, in: FamRZ 2001, Heft 22
Autorenporträt
Prof. Dr. Gerrit Langenfeld, Notar a.D., Honorarprof. Univ. Heidelberg
Notar a.D. Prof. Dr. Gerrit Langenfeld war bis zu seiner Pensionierung im Mai 2004 Leiter des Notariats Karlsruhe und ist seit mehreren Jahren Honorarprofessor für Vertragsrecht an der Universität Heidelberg.
Er ist in der Öffentlichkeit seit Jahrzehnten durch zahlreiche Bücher und Aufsätze schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts sowie auch des Gesellschaftsrechts bekannt.
Bei C.H. Beck ist er Herausgeber des Münchener Vertragshandbuchs, Bände 5 und 6 (Bürgerliches Recht), Autor des mittlerweile in 6. Auflage vorliegenden Beck'schen Mustervertrages zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Mitautor des Handbuches Heiß/Born, Unterhaltsrecht; sowie Autor des Handbuchs zur Vertragsgestaltung - Methode, Verfahren, Vertragstypen (3. Auflage 2004); schließlich ist er Mitherausgeber der Zeitschrift ZEV - Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensgestaltung