Marktplatzangebote
3 Angebote ab € 9,99 €
  • Gebundenes Buch

Die autonome Beteiligung der Gläubiger gehört zu den Grundprinzipien des deutschen Insolvenzrechts. Doch nur wenige Gläubiger wissen, wie sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen können und wie sie in der Praxis in den Genuss einer bevorzugten Befriedigung kommen können. Dieses Werk stellt die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Gläubiger und Gläubigerorgane während des Insolvenzverfahrens anschaulich dar. Die renommierten Autoren arbeiten die praktische Bedeutung der Gläubigerselbstverwaltung präzise heraus und verdeutlichen die unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten der Gläubiger in…mehr

Produktbeschreibung
Die autonome Beteiligung der Gläubiger gehört zu den Grundprinzipien des deutschen Insolvenzrechts. Doch nur wenige Gläubiger wissen, wie sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen können und wie sie in der Praxis in den Genuss einer bevorzugten Befriedigung kommen können. Dieses Werk stellt die Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Gläubiger und Gläubigerorgane während des Insolvenzverfahrens anschaulich dar. Die renommierten Autoren arbeiten die praktische Bedeutung der Gläubigerselbstverwaltung präzise heraus und verdeutlichen die unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten der Gläubiger in Bezug auf einzelne Verfahrensgegenstände. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Darstellungen zu den Aus- und Absonderungsrechten sowie zur Gläubigerversammlung und zum Gläubigerausschuss. Im "Lexikon der Gläubigerrechte" werden die maßgeblichen Rahmenbedingungen zur Gläubigerautonomie im Insolvenzverfahren unter Einbeziehung neuester Rechtsprechung erläutert, ein Musterteil rundet die Darstellung ab. Den Gläubigern werden Wege zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren aufgezeigt. Damit eignet sich das Werk für institutionelle Gläubiger wie Banken und Sozialversicherungsträger, aber auch für Insolvenzverwalter sowie Einzelgläubiger in der Gläubigervertretung und deren Berater.
Autorenporträt
Dr. Gerhard Pape ist als Richter am OLG Celle u.a. für Insolvenzsachen zuständig.