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Das seit 1969 erscheinende Handbuch des Architektenrechts schließt - mit Blick auf die Rolle des Architekten und Ingenieurs - die gesamte Bandbreite des privaten Baurechts ein und ist konzeptionell in seinen verschiedenen Fachbeiträgen des 1. Bandes auf eine möglichst umfassende Einarbeitung aller relevanten Entscheidungen, Bücher und Aufsätze angelegt. Das Handbuch enthält dort u. a. detaillierte Erläuterungen zum Architektenvertragsrecht, Urheberrecht, Haftung, Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen und dem Architektenwettbewerbsrecht. In Band 2 wird die Honorarordnung für…mehr

Produktbeschreibung
Das seit 1969 erscheinende Handbuch des Architektenrechts schließt - mit Blick auf die Rolle des Architekten und Ingenieurs - die gesamte Bandbreite des privaten Baurechts ein und ist konzeptionell in seinen verschiedenen Fachbeiträgen des 1. Bandes auf eine möglichst umfassende Einarbeitung aller relevanten Entscheidungen, Bücher und Aufsätze angelegt. Das Handbuch enthält dort u. a. detaillierte Erläuterungen zum Architektenvertragsrecht, Urheberrecht, Haftung, Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen und dem Architektenwettbewerbsrecht. In Band 2 wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2021 - ausführlich kommentiert. Für vor Inkrafttreten der HOAI 2021 abgeschlossene Verträge wird weiterhin die HOAI 2013 erläutert.
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Autorenporträt
Begründet von Dr. Klaus Neuenfeld, Rechtsanwalt i.R., Weimar; fortgeführt von Dr. Eberhard Baden, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn; Dr. Eberhard Groscurth, Notar a. D. und Rechtsanwalt, Bremen; Michael Brückner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mechernich; Prof. Dr. Uwe Meiendresch, Vorsitzender Richter am Landgericht, Honorarprofessor der Universität Aachen (RWTH); Dr. Stefan Taube, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn; Prof. Dr. Sebastian Baldringer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln; Christian Meier, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Weimar, Lehrbeauftragter der Bauhausuniversität Weimar; Dr. Florian Krause-Allenstein, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Hamburg; Sabine Ahlmann, Richterin am OLG Köln; Dr. Reinhard Voppel, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln.