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Das vorliegende Werk erschien als neunte Abteilung, zweiter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes "Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft" und behandelt das deutsche Zivilprozessrecht. Das Werk ist auf zwei Bände ausgelegt. Der vorliegende erste Band behandelt zunächst die Lehre vom Prozessgesetz, den Grenzen seiner Herrschaft und der Auslegung. Anschließend untersucht Wach die Prozesssubjekte, ihre Vertreter und Gehilfen. Der Abhandlung vorangestellt ist eine umfangreiche Einleitung, "welche in Kürze den Civilprozess begrifflich nach seinen verschiedenen Seiten…mehr

Produktbeschreibung
Das vorliegende Werk erschien als neunte Abteilung, zweiter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes "Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft" und behandelt das deutsche Zivilprozessrecht. Das Werk ist auf zwei Bände ausgelegt. Der vorliegende erste Band behandelt zunächst die Lehre vom Prozessgesetz, den Grenzen seiner Herrschaft und der Auslegung. Anschließend untersucht Wach die Prozesssubjekte, ihre Vertreter und Gehilfen. Der Abhandlung vorangestellt ist eine umfangreiche Einleitung, "welche in Kürze den Civilprozess begrifflich nach seinen verschiedenen Seiten behandelt, sein Gebiet gegen verwandte Disciplinen abgrenzt und seine Quellen und Literatur nachweist" (IX).
Autorenporträt
Karl Binding, Straf- und Staatsrechtslehrer, geboren 1841 in Frankfurt/Main, gest. 1920 in Freiburg (Breisgau), studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Er habilitierte sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert.

Der Jurist Adolf Wach (1843-1926) galt als einer der einflussreichsten und bekanntesten Zivilprozessrechtler zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Seine Publikationen und Vorträge zu diesem Thema beeinflussten eine ganze Generation von Juristen.Wach war Professor in Rostock, Tübingen, Bonn und Leipzig. Seit 1879 war er neben seiner Lehrtätigkeit an der Universität Richter am Landgericht Leipzig.