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Im bewährten Aufbau werden auch in der aktuellen Auflage die typischen IT-Verträge ausführlich dargestellt und erläutert.
Die dritte Auflage des Handbuchs berücksichtigt neben aktueller Rechtsprechung und Literatur vor allem die gesetzlichen Neuregelungen und Änderungen seit der Vorauflage, insbesondere das zum 1.1.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Schuldrechtsmodernisierung, das Bundesdatenschutzgesetz (Stand 2001) und das Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektro nischen Geschäftsverkehr vom 14.12.2001. Im bewährten Aufbau werden auch in der aktuellen Auflage die…mehr

Produktbeschreibung
Im bewährten Aufbau werden auch in der aktuellen Auflage die typischen IT-Verträge ausführlich dargestellt und erläutert.

Die dritte Auflage des Handbuchs berücksichtigt neben aktueller Rechtsprechung und Literatur vor allem die gesetzlichen Neuregelungen und Änderungen seit der Vorauflage, insbesondere das zum 1.1.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Schuldrechtsmodernisierung, das Bundesdatenschutzgesetz (Stand 2001) und das Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektro nischen Geschäftsverkehr vom 14.12.2001. Im bewährten Aufbau werden auch in der aktuellen Auflage die typischen IT-Verträge ausführlich dargestellt und erläutert. Dabei gelingt es dem Autor, sowohl innerhalb der einzelnen Verträge typische und spezielle Probleme anschaulich aufzuzeigen als auch die übergreifenden Problemstellungen zwischen den Verträgen zu vermitteln und Lösungsvorschläge zu bieten. Darüber hinaus gibt eine Vielzahl von Vertragsbeispielen eine hilfreiche Orientierung im kautelarjuristischen Alltag.

Weitere Schwerpunkte liegen bei der Behandlung von Rechtsfragen aus den Bereichen Rechtsschutz für Software und Datenbanken, Datenschutz, Online-Recht, E-Commerce. Dabei werden auch Fragen aus den Bereichen Teledienste, Verantwortlichkeit für Links und Rechte an Domains beantwortet.
Autorenporträt
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Schneider ist einer der führenden Experten auf dem Gebiet des Rechts der Informationstechnologie. Er ist außerdem Herausgeber der Zeitschrift "Computerrecht Intern", ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "Computer und Recht" sowie vielfältig als Referent und Autor zu allen Fragen des Informationsrechts tätig.