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Das vorliegende Buch "Öffentliches Recht" ist ein Band aus der Reihe "Handbuch des Museumsrechts". Die Reihe wird vom Institut für Mu seumskunde der Staatlichen Museen zu Berlin - Preußischer Kultur besitz - herausgegeben. Sie war auf sechs Bände angelegt, die u.a. folgende Rechtsbereiche abhandeln: Arbeitsrecht Privatrecht Zivilrecht Sozialrecht Internationales Recht und Öffentliches Recht. Die Reihe wendet sich an die Museumsmitarbeiter, denen damit ein Nachschlagewerk an die Hand gegeben wird, das die juristischen Probleme der Praxis in verständlicher Form darstellt. Berücksichtigt wurde…mehr

Produktbeschreibung
Das vorliegende Buch "Öffentliches Recht" ist ein Band aus der Reihe "Handbuch des Museumsrechts". Die Reihe wird vom Institut für Mu seumskunde der Staatlichen Museen zu Berlin - Preußischer Kultur besitz - herausgegeben. Sie war auf sechs Bände angelegt, die u.a. folgende Rechtsbereiche abhandeln: Arbeitsrecht Privatrecht Zivilrecht Sozialrecht Internationales Recht und Öffentliches Recht. Die Reihe wendet sich an die Museumsmitarbeiter, denen damit ein Nachschlagewerk an die Hand gegeben wird, das die juristischen Probleme der Praxis in verständlicher Form darstellt. Berücksichtigt wurde vor allem, daß es sich bei den Mitarbeitern der Museen in der Regel nicht um juristisch vorgebildete Personen handelt, die bei ihrer täglichen Arbeit jedoch mit einer Fülle rechtlicher Fragen konfrontiert werden. Die Reihe legt daher besonderen Wert auf eine anschauliche und didaktisch klare Aufbereitung der relevanten Rechtsfragen. Zu diesem Zwecke werden die juristischen Inhalte jeweils an Hand von einfachen und gängigen Beispielen der Museumspraxis erläutert. Auf eine wissenschaftliche Diskussion wurde bewußt verzichtet. Ziel der Reihe ist es, das Problembewußtsein zu schärfen und Verständnis für juristische Zusammenhänge zu wecken, ohne dabei den Anspruch zu erheben, eine juristische Ausbildung ersetzen zu kön nen. Die einzelnen Teilbände dieser Reihe sollen den nicht juristisch vorgebildeten Museumspraktiker in die Lage versetzen, typische und einfach gelagerte Fragen selbst zu entscheiden, gleichzeitig aber auch zu erkennen, wo qualifizierter Rechtsrat eingeholt werden muß.