Die Verträge über öffentlich-private Partnerschaften im Senegal werden durch das Gesetz Nr. 2021-23 vom 02. März 2021 über Verträge über öffentlich-private Partnerschaften und dessen Durchführungsverordnung Nr. 2021 1443 vom 27. Oktober 2021 geregelt. Dieses Gesetz zielt zum einen darauf ab, die verschiedenen Formen von Partnerschaftsverträgen (mit öffentlicher Zahlung und mit Zahlung durch die Nutzer) in einem einzigen Rechtstext zusammenzufassen, und zum anderen auf die schnelle Durchführung von Großprojekten. Die wichtigsten Neuerungen, die durch die Reform am derzeitigen Rechtsrahmen für ÖPPs vorgenommen werden, sind folgende: - die Vereinheitlichung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für öffentlich-private Partnerschaften ;- die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle Formen öffentlich-privater Partnerschaften durch die Verankerung von Definitionen, die diese unterstützen;- die Einführung von Instrumenten wie der Programmvereinbarung, dem Angebot von Privatinitiativen ;- positive Diskriminierung zugunsten des lokalen Privatsektors bei öffentlich-privaten Partnerschaften, die einen bestimmten Schwellenwert nicht erreichen, der per Dekret festgelegt werden muss.Dieser neue Rahmen bemüht sich darum, die Schaffung hochwertiger Infrastrukturen zu erleichtern.