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Das Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland ist auch in seiner nun vollendeten 3. Auflage ein für Verfassungspraxis und Wissenschaft unentbehrliches Nachschlagewerk. Sein Ziel ist es, die Verfassung als Grundlage, Anstoß und Maßstab für die Entwicklung des Verfassungsstaates zu verstehen und zu deuten. Globalisierung und Europäisierung steigern die Bedeutung des Staatsrechts und die Herausforderungen an die Staatsrechtslehre. Das Handbuch widmet sich daher auch der Aufgabe, das Recht der Staatengemeinschaft vom Staatsrecht her zu verstehen und mit dieser Perspektive einen…mehr

Produktbeschreibung
Das Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland ist auch in seiner nun vollendeten 3. Auflage ein für Verfassungspraxis und Wissenschaft unentbehrliches Nachschlagewerk. Sein Ziel ist es, die Verfassung als Grundlage, Anstoß und Maßstab für die Entwicklung des Verfassungsstaates zu verstehen und zu deuten. Globalisierung und Europäisierung steigern die Bedeutung des Staatsrechts und die Herausforderungen an die Staatsrechtslehre. Das Handbuch widmet sich daher auch der Aufgabe, das Recht der Staatengemeinschaft vom Staatsrecht her zu verstehen und mit dieser Perspektive einen Beitrag zur Erkenntnis des Völker- und des Europarechts zu leisten.In 13 seit 2003 vorgelegten Bänden beleuchten 193 beteiligte Autoren in 283 Kapiteln alle Facetten des Staats- und Verfassungsrechts, die in dem Gesamtregisterband XIII durch ein Personen-, ein Gesetzesregister und ein ausführliches Stichwortverzeichnis übersichtlich erschlossen werden.
Autorenporträt
Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 14.02.2001

Halbtrocken

STAATSRECHT. Die Krönung eines großen Werkes entbehrt in der Regel des äußeren Glanzes; es geht um eine etwas trockene Notwendigkeit. Den neun Bänden des von Josef Isensee (Bonn) und Paul Kirchhof (ehemals Bundesverfassungsrichter, jetzt wieder Heidelberg) herausgegebenen Handbuch des Staatsrechts ist nun der zehnte angefügt worden. Er enthält das Sachregister, ist ebenso stattlich wie die neun Bände, die inhaltlich diese Enzyklopädie ausmachen. Das Werk ist mit der Darstellung der jüngeren deutschen Verfassungsgeschichte und der "Grundstrukturen des Verfassungsstaats" im Jahre 1987 begonnen worden. Mit dem siebenten Band, der vom Schutz der Verfassung und ihrem Einbau in internationales, vor allem europäisches Recht handelt, schien das Ziel erreicht zu sein. Die deutsche Vereinigung forderte zwei weitere Bände, den achten und den neunten. Der Anfang, über Deutschlands Rechtslage unter den Bedingungen der Teilung, war nun ein Stück Verfassungsgeschichte. Den aktuellen Stand können die beiden Bände (1995 und 1997) nicht haben. Da sind die noch nicht zum Rechtsfrieden gebrachten Eigentumsfragen. Im Fluß ist die etwas hilflos so genannte "Herstellung der inneren Einheit". Auch der frühe Band über den Schutz der Verfassung wird vielleicht in einigen Jahren - wegen der jetzt gestellten Anträge auf Verbot einer Partei, der NPD - einer Ergänzung bedürfen: Nach 44 Jahren Pause wurde dieses Instrument des Verfassungsschutzes aus dem Arsenal hervorgeholt. Beiträge wie etwa die von Isensee über "Staat und Verfassung" oder von Kirchhof über den diskursiven Charakter der Recht-"Sprechung" haben Bestand. Der Registerband enthält auch eine Liste der einschlägigen Gesetze und höchstrichterlichen Entscheidungen, vor allem aber mehr als 8000 Hauptstichwörter, die im Detail erweitert werden zu 69 000 Fundstellen. Bei aller Ausführlichkeit wird der eine oder andere Zugang-Suchende etwas vermissen. Zum Beispiel ist es schwer, die Partien zu finden, die von der nicht immer eindeutigen Geltung des Grundgesetzes auch für die DDR in den Zeiten der Teilung handeln. Wird ein Sachregister zu feinmaschig, erschwert das die Auffindbarkeit. Sind die Stichworte zu weit gefaßt, bleibt die Suche nach dem Detail mühsam oder gar vergeblich. Das ist das Los auch von "Sachkatalogen" großer Bibliotheken. Das nun vollendete Handbuch ist eine staatsrechtliche Bibliothek in einem. Josef Isensee/Paul Kirchhof (Herausgeber): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band X - Gesamtregister. Bearbeitet von Cornelia Paehlke-Gärtner. C. F. Müller Verlag, Heidelberg 2000. IX und 1192 Seiten, 348,- Mark.)

fr.

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ubel ist angebracht! Der 'Isensee/Kirchhof', der summa summarum zu gut ist, als dass er es sich leisten könnte, von der Zeit überholt zu werden ... erscheint in der 3. Auflage. Prof. Dr. Horst Sendler in: Deutsches Verwaltungsblatt 1/2004 Das Unternehmen ist gewaltig, und dass nunmehr die dritte Auflage im Gange ist, belegt seinen Erfolg und zugleich das Ausmaß der zwischenzeitlichen Mutationen der Verfassung und ihres Verständnisses. Prof. Dr. Christian Pestalozz in: NJW Neue Juristische Wochenschrift 29/2006 Etwas zum Lobe dieser vorzüglichen Edition zu sagen, die zu den herausragenden Werken der staats- und verfassungsrechtlichen Literatur gehört, hieße Eulen nach Athen tragen. ... Dem Niveau des Handbuchs entspricht die an den Vorauflagen bewährte Sorgfalt und ebenso die gediegene Ausstattung, die der renommierte Verlag der Publikation angedeihen lässt. Rudolf Wassermann in: Recht und Politik 2/2006 Die Ausstattung der Bände ist vortrefflich. Das Handbuch ist unverzichtbarfür jede wissenschaftliche Bibliothek, die sich - wenn auch nur am Rande - mit dem Staat beschäftigt, und für jede Gerichtsbibiothek. Es stellt eine Zierde dar für jede Anwaltskanzlei, die etwas auf sich hält. Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger, Mainz in: Verwaltungsblätter Baden-Württemberg 4/2006