Marktplatzangebote
3 Angebote ab € 10,90 €
  • Buch mit Leinen-Einband

Zum Werk:
Dieses neue Handbuch erläutert sachgebietsbezogen alle Fragen des Urheberrechts und verwandter Rechtsgebiete wie Verlagsrecht, Verwertungsrecht und Persönlichkeitsrecht. Umfassend eingearbeitet ist die zum 1. 7. 2002 in Kraft getretene Novelle zum Urhebervertragsrecht mit den Regelungen zum neuen Vergütungsrecht.
Ein Schwerpunkt des Handbuchs liegt auf der Vertragsgestaltung mit detaillierten Darstellungen zu den einzelnen Verwertungsverträgen. Unter anderem dargestellt sind:
- Autorenverträge
- Übersetzerverträge
- Presseverträge
- Musikverlagsverträge
-
…mehr

Produktbeschreibung
Zum Werk:
Dieses neue Handbuch erläutert sachgebietsbezogen alle Fragen des Urheberrechts und verwandter Rechtsgebiete wie Verlagsrecht, Verwertungsrecht und Persönlichkeitsrecht. Umfassend eingearbeitet ist die zum 1. 7. 2002 in Kraft getretene Novelle zum Urhebervertragsrecht mit den Regelungen zum neuen Vergütungsrecht.

Ein Schwerpunkt des Handbuchs liegt auf der Vertragsgestaltung mit detaillierten Darstellungen zu den einzelnen Verwertungsverträgen. Unter anderem dargestellt sind:
- Autorenverträge
- Übersetzerverträge
- Presseverträge
- Musikverlagsverträge
- Tonträgerherstellungsverträge
- Verträge über Werke der bildenden Kunst und Baukunst
- Bühnenverträge und Sendeverträge
- Filmverträge und Verträge über Lichtbildwerke
- Verträge über Computerprogramme
- Internet- und Datenbankverträge
- Merchandisingverträge

Das Europäische Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft ist vertieft eingearbeitet.
Das Werk bietet somit insgesamt eine praxisgerechte Darstellung der einzelnen urheberrechtlichen Ansprüche, ihrer Rechtsdurchsetzung und der Verfahren.

Die bekanntesten Autoren aus Praxis und Wissenschaft arbeiten an dem Handbuch mit und bringen für ihre jeweiligen Sachgebiete Kenntnisse auf höchstem Niveau ein.

'(...) Das Handbuch gibt also einen weit über die Kommentierung von Paragraphen hinausgehenden Überblick insbesondere bezogen auf vertragliche Aspekte. Das Handbuch zielt in erster Linie auf den Praktiker, der gelegentlich oder regelmäßig mit Urheberrechten, insbesondere mit deren Vertragsgestaltung zu tun hat. Aber auch für den forensisch tätigen Juristen, der in diesem Bereich regelmäßig aktiv ist, ist das Handbuch des Urheberrechtes unentbehrlich. Dabei wird es nicht nur als Arbeitshandbuch dienen, sondern auch aufgrund seiner umfassenden Gesamtdarstellung des Urheberrechts die Anforderungen an ein Nachschlagewerk vollumfänglich erfüllen. Positiv fällt auf, dass Loewenheim es geschafft hat - trotz der Hinzuziehung von 32 erfahrenen Praktikern als Autoren -, einen einheitlichen Stil, sowohl hinsichtlich des Aufbaus der einzelnen Kapitel als auch deren Darstellung selbst, sicherzustellen. Aufgrund dieser einheitlichen Diktion ist das Arbeiten mit diesem Handbuch besonders angenehm. Das Buch wird mit Sicherheit seinen Weg zu jedem mit dem Urheberrecht befassten Praktiker finden und sollte in jeder gut sortierten Handbibliothek stehen.'
Rechtsanwalt B. Christian Haager, in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, Heft 11/2004, zur 1. Auflage

'(...) Dieses Werk, welches das Spektrum urheberrechtlicher Veröffentlichungen in Deutschland komplettiert und neben die inzwischen in erfreulicher Zahl vorhandenen Kommentare zum Urheberrechtsgesetz tritt, ist ein gelungener Wurf, der die Urheberrechtswissenschaft in Deutschland voranbringt und dem Praktiker auf diesem Rechtsgebiet das bisweilen schwere Leben in erheblichem Maße vereinfacht. Dem Herausgeber und dem Verlag sei Dank.'
Dr. Alexander R. Klett, in: Wertpapier Mitteilungen, 42/ 2004, zur 1. Auflage

'(...) »Der Löwenheim«, ohne Zweifel ein Monumentalwerk, dem international nichts Vergleichbares zur Seite steht, ist ein Patchwork von 33 Autoren, sein Erscheinen das Ergebnis einer hervorragenden Leistung als Organisator, auch wenn Löwenheim selbst an erster Stelle seiner Phalanx von erstklassigen Mitstreitern steht.'
Prof. Dr. Manfred Rehbinder, in: ZUM - ZS für Urheber- und MedienR, II/ 2004, zur 1. Auflage

'(...) ein umfassendes, detailreiches Kompendium (...) das den Überblick zum Urheberrecht erleichtert. (...) So wird Loewenheims Handbuch für das Urheberrecht auf lange Sicht in einer Reihe mit Schrickers Kommentar und Schacks Lehrbuch stehen. Das Handbuch ist daher für jede urheberrechtliche Bibliothek uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen.'
Dr. Ulf Müller, ITM Münster, in: MMR - Multimedia und Recht, 5/ 2004, zur 1. Auflage

'(...) Das Werk ist auch in Österreich eine Pflichtanschaffung für jeden, der sich mit Urheberrecht nicht nur ganz oberflächlich beschäftigt.'
Robert Dittrich, in: RfR - Rundfunkrecht, 2004, zur 1. Auflage

'(...) Zusammenfassend ist festzustellen, dass Loewenheim und seine Autoren ein Handbuch geschaffen haben, das sein Namen zu Recht trägt, weil es einerseits als Nachschlagewerk dient und andererseits Anregung liefert. Beide Neuerscheinungen stellen eine Bereicherung jeder Bibliothek und jedes Arbeitsplatzes eines Richters, Rechtsanwalts oder Medienjuristen, sofern er sich mit dem Thema »Urheberrecht« beschäftigt, dar.'
Dr. Stefan Haupt, Rechtsanwalt, in: Neue Justiz, 5/ 2004, zur 1. Auflage

'(...) Zu den großen Verdiensten des Handbuchs gehört die gründliche Aufarbeitung der durch das Urhebervertrags von 2002 und das Gesetz über Urheberrecht in der Informationsgesellschaft von 2003 herbeigeführten Rechtsänderungen. Hier war weitgehend Neuland zu beschreiten. So genießt das Handbuch einen hohen Aktualitätswert, der der Effizienz des Herausgebers und dem Arbeitstempo der befassten Autoren zu verdanken ist.'
Prof. Dr. Dr. Gerhard Schricker, München, in: GRUR, Heft 3/ 2004, zur 1. Auflage

'Dieses Handbuch ist ein gutes Beispiel dafür, wie spannend auch eine deutsch geschriebene Darstellung geltenden Rechts sein kann. Loewenheim erläutert mit 32 weiteren Mitarbeiter/innen in lebendigen Texten die durchaus schwierige Materie. Loewenheims eigene, plastische und bekanntermaßen allgemeinverständliche Diktion hat offensichtlich zu einem sehr einheitlichen Stil des Werkes beitragen. (...) Das Handbuch des Urheberrechts ist bislang einzigartig. Die Fachkompetenz aller Mitarbeiter/innen bürgt für höchste Qualität. Es ist jetzt bereits das unangefochtene Standardwerk des Urheberrechts, unverzichtbar für jeden, der sich mit diesem Rechtsgebiet befasst. Es sind ihm zahlreichen Auflagen zu wünschen, denn an den nächsten Änderungen des Urheberrechts wird bereits gearbeitet.'
Sieghart Ott, München, in: 5/ 2004, zur 1. Auflage

"(...)Das "Handbuch des Urheberrecht" ist jedem zu empfehlen, der sich intensiver mit urheberrechtlichen Fragen zu befassen hat."
Professor Dr. Frank Fechner, in: JZ 3/2004

"(...)Das Handbuch zielt in erster Linie auf die Urheberrechtspraktiker als Benutzerkreis. Aber auch die Wissenschaft kann von der Anschaffung des Werkes nicht dispensiert werden. Zwar befasst sich das Handbuch mehr als andere Werke mit "law in action", jedoch bereichert es auch die rechtsdogmatischen Grundlagen und die wissenschaftliche Bearbeitung der Einzelprobleme des Urheberrechts. So ist das Handbuch für Praxis und Wissenschaft ein "Must".
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker, in: GRUR 3/2004

"(...)Genau dieses Handbuch fehlte bislang trotz der dort zunehmenden Enge auf dem Markt der urheberrechtlichen Literatur - und das ist keine Übertreibung. Eine solche Darstellung als Handbuch und in diesem Umfang und dieser Tiefe findet sich trotz des immens gewachsenen Marktes nicht. Einen aufrichtigen Glückwunsch an den Herausgeber."
Rechtsanwalt Dr. Stefan Ernst, in: Computer und Recht 2/2004

' Zu der schwierigen Materie des Urheberrechts gibt es Kommentare, aber kein Handbuch, das bei der Vertragsgestaltung mit ihrer komplizierten Kautelarjurisprudenz hilft. Diese Lücke schließt dieses umfangreiche Werk. (...) Die Informationsfülle des Handbuches ist schier unerschöpflich. Wer als Anwalt einen urheber- oder verlagsrechtlichen Fall zu bearbeiten hat, wird hier immer fündig werden.'
In: Beilage zu ZAP, 24/ 2003, zur 1. Auflage

'(...) Dem Herausgeber ist eine kompakte, aber ausführliche Darstellung zu einem inzwischen komplexen Rechtsgebiet gelungen. Für die Praxis wird sich das Werk als unentbehrliches Nachschlage- und Arbeitsbuch entwickeln.'
German von Blumenthal, in: Berliner Anwaltsblatt, 12/ 2003, zur 1. Auflage
Autorenporträt
Der Herausgeber Prof. Dr. Ulrich Loewenheim ist einer der führenden Wissenschaftler im Urheberrecht und hat an der Novelle zum Urhebervertragsrecht maßgeblich mitgewirkt.