Das Handbuch Familienrecht (bis zur 11. Auflage Handbuch des Fachanwalts Familienrecht) ist für die gesamte familienrechtliche Praxis das unentbehrliche Standardwerk. Formelle und materielle Fragen des Familienrechts werden eingehend und umfassend besprochen und dargestellt. Das Handbuch bietet praxisorientierte Lösungen mit vielen Rechenbeispielen. Die zahlreichen Formulierungs- und der Anwaltspraxis entnommenen Fallbeispiele sind mit umfangreichen und hilfreichen Erläuterungen versehen. Alle im Familienrecht maßgeblichen Rechtsbereiche werden eingehend behandelt und befähigen die Nutzerin und den Nutzer, nahezu alle familienrechtliche Mandate und damit verbundene materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fragestellungen sicher zu lösen.
NEU in der 13. Auflage:
Einarbeitung der aktuellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung mit aktuellen Praktikertipps Berücksichtigung der Eckpunktepapiere und Referentenentwürfe im Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrechts sowie im Kostenrecht und Ausblick auf die Auswirkungen für die PraxisNeue Düsseldorfer und Bremer TabelleNeue Rechtsprechung des BGH zum UnterhaltsrechtNeue Rechtsprechung des BGH zum VersorgungsausgleichNeue Rechtsprechung des BGH zum Abstammungs- und BetreuungsrechtNeue Rechtsprechung zum Internationalen FamilienrechtNeue Rechtsprechung zum Verfahrensrecht
Herausgeber:
Dr. Peter Gerhardt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
Prof. Dr. v. Heintschel-Heinegg, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richtr am Oberlandesgericht a.D., Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.
Michael Klein, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht; Chefredakteur und Geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift FuR (Familie und Recht)
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, das ab 1997 in etwa zeitgleich mit der 1995 erfolgten Einführung der Fachanwaltschaft Familienrecht erschienen ist, um den angehenden Familienrechtsfachanwälten eine erste Handreichung zu geben, hat bis zum Jahr 2018 insgesamt elf Auflagen erlebt.
Insider wissen, dass es mit zu den erfolgreichsten, auflagenstärksten familienrechtlichen Werken zählt. Damit ist jetzt Schluss. Denn ab der jetzt erschienen, zwölften Auflage wird der Band unter dem Titel Handbuch Familienrecht fortgeführt. Der Fachanwalt ist weggefallen. Schade. Aber von manchen, liebgewonnenen Traditionen muss man sich manchmal trennen. [ ]
Das Erfolgsrezept der drei Gründungsherausgeber, zwei mittlerweile pensionierten, höchst erfahrenen Richtern an Obergerichten und einem langjährigen, kompetenten Familienrechtsfachanwalt der ersten Stunde wird mit der Neuauflage unverändert fortgeführt. Der Band bietet und das ist eines seiner Hauptvorzüge, der ganz entscheidend zu seiner Beliebtheit beigetragen hat einen aktuellen, kompakten Gesamtüberblick über fast alle Aspekte des Familien- und Familienverfahrensrechts. [ ]
Unter dem Strich : Die Neuauflage des Bandes hat unverändert ungeheuer viel zu bieten. Das Werk besticht durch die große Bandbreite der abgedeckten Themen, die Aktualität der Ausführungen, die gute Lesbarkeit sowie die straffe, klar strukturierte Gliederung. Die reichhaltige familienrechtliche Zeitschriftenliteratur wird in den Fußnoten inzwischen vermehrt berücksichtigt. Deshalb bleibt es dabei auch unter dem Titel Handbuch Familienrecht&lsaq
NEU in der 13. Auflage:
Einarbeitung der aktuellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung mit aktuellen Praktikertipps Berücksichtigung der Eckpunktepapiere und Referentenentwürfe im Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrechts sowie im Kostenrecht und Ausblick auf die Auswirkungen für die PraxisNeue Düsseldorfer und Bremer TabelleNeue Rechtsprechung des BGH zum UnterhaltsrechtNeue Rechtsprechung des BGH zum VersorgungsausgleichNeue Rechtsprechung des BGH zum Abstammungs- und BetreuungsrechtNeue Rechtsprechung zum Internationalen FamilienrechtNeue Rechtsprechung zum Verfahrensrecht
Herausgeber:
Dr. Peter Gerhardt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
Prof. Dr. v. Heintschel-Heinegg, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richtr am Oberlandesgericht a.D., Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.
Michael Klein, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht; Chefredakteur und Geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift FuR (Familie und Recht)
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, das ab 1997 in etwa zeitgleich mit der 1995 erfolgten Einführung der Fachanwaltschaft Familienrecht erschienen ist, um den angehenden Familienrechtsfachanwälten eine erste Handreichung zu geben, hat bis zum Jahr 2018 insgesamt elf Auflagen erlebt.
Insider wissen, dass es mit zu den erfolgreichsten, auflagenstärksten familienrechtlichen Werken zählt. Damit ist jetzt Schluss. Denn ab der jetzt erschienen, zwölften Auflage wird der Band unter dem Titel Handbuch Familienrecht fortgeführt. Der Fachanwalt ist weggefallen. Schade. Aber von manchen, liebgewonnenen Traditionen muss man sich manchmal trennen. [ ]
Das Erfolgsrezept der drei Gründungsherausgeber, zwei mittlerweile pensionierten, höchst erfahrenen Richtern an Obergerichten und einem langjährigen, kompetenten Familienrechtsfachanwalt der ersten Stunde wird mit der Neuauflage unverändert fortgeführt. Der Band bietet und das ist eines seiner Hauptvorzüge, der ganz entscheidend zu seiner Beliebtheit beigetragen hat einen aktuellen, kompakten Gesamtüberblick über fast alle Aspekte des Familien- und Familienverfahrensrechts. [ ]
Unter dem Strich : Die Neuauflage des Bandes hat unverändert ungeheuer viel zu bieten. Das Werk besticht durch die große Bandbreite der abgedeckten Themen, die Aktualität der Ausführungen, die gute Lesbarkeit sowie die straffe, klar strukturierte Gliederung. Die reichhaltige familienrechtliche Zeitschriftenliteratur wird in den Fußnoten inzwischen vermehrt berücksichtigt. Deshalb bleibt es dabei auch unter dem Titel Handbuch Familienrecht&lsaq