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Das Handbuch bietet Rats- und Ausschussmitgliedern des Landes Nordrhein-Westfalen die kommunalrechtlich relevanten Informationen für die sichere Ausübung ihres Mandats. Der Fokus des Buchs liegt auf der Darstellung von Rechten und Pflichten sowie den Verfahrensregeln für die Rats- und Ausschussarbeit, auf der Zuständigkeit von Rat und Ausschüssen und auf dem Verhältnis zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister bei der Willensbildung und -ausführung im Rahmen von Entscheidungsabläufen. Zahlreiche Beispiele und Abbildungen veranschaulichen die Erläuterungen.Neben Rechtsänderungen und der…mehr

Produktbeschreibung
Das Handbuch bietet Rats- und Ausschussmitgliedern des Landes Nordrhein-Westfalen die kommunalrechtlich relevanten Informationen für die sichere Ausübung ihres Mandats. Der Fokus des Buchs liegt auf der Darstellung von Rechten und Pflichten sowie den Verfahrensregeln für die Rats- und Ausschussarbeit, auf der Zuständigkeit von Rat und Ausschüssen und auf dem Verhältnis zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister bei der Willensbildung und -ausführung im Rahmen von Entscheidungsabläufen. Zahlreiche Beispiele und Abbildungen veranschaulichen die Erläuterungen.Neben Rechtsänderungen und der aktuellen Rechtsprechung sind mit der 2. Auflage unter anderem Ausführungen zu den Bezirksausschüssen, dem Verwaltungsvorstand, der "Ein-Personen-Wahl" und dem Verhältnis der Mandatsträgerpflichten gegenüber den persönlichen Rechten der Mandatsträger als Bürger neu hinzugekommen. Außerdem wurden die Abschnitte zu den Themen Ratsentscheidung, Ausschüsse, Stimmrecht und Mitwirkungsausschluss des Bürgermeisters erweitert.Das "Handbuch für Rats- und Ausschussmitglieder NRW" bietet auch in der umfassend überarbeiteten und erweiterten 2. Auflage eine fundierte Arbeitshilfe für kommunale Mandatsträger.
Autorenporträt
Ernst-Dieter Bösche verfügt aufgrund seiner jeweils zehnjährigen Tätigkeit als Stadtdirektor und hauptamtlicher Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt in Nordrhein-Westfalen über umfangreiche praktische Erfahrungen im kommunalen Bereich.Nach der Pensionierung nahm er seine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW und am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in den Fächern Kommunalrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht wieder auf. Vor seinem Wechsel in die Praxis war er an diesen Einrichtungen als hauptamtlicher Dozent tätig.