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Die "Überwachungs-Skandale" bei Lebensmittel-Discountern oder Telekommunikations-Unternehmen haben viele Arbeitgeber aufgerüttelt. Viele sind sich jetzt unsicher und wollen um jeden Preis schlechte Presse und Imageschäden verhindern. Bringen Sie hier Ihre Kompetenz ins Spiel!
Mit dem brandneu erschienenen Praxis-Ratgeber "Handbuch Internet.Arbeitsrecht" können Sie sofort eine rechtssichere Antwort auf die folgenden aktuellen Fragen von Mandanten geben:
- "Kann ich meinen Mitarbeitern die private Internetnutzung verbieten? In den Arbeitsverträgen habe ich das nicht extra geregelt."
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Produktbeschreibung
Die "Überwachungs-Skandale" bei Lebensmittel-Discountern oder Telekommunikations-Unternehmen haben viele Arbeitgeber aufgerüttelt. Viele sind sich jetzt unsicher und wollen um jeden Preis schlechte Presse und Imageschäden verhindern. Bringen Sie hier Ihre Kompetenz ins Spiel!

Mit dem brandneu erschienenen Praxis-Ratgeber "Handbuch Internet.Arbeitsrecht" können Sie sofort eine rechtssichere Antwort auf die folgenden aktuellen Fragen von Mandanten geben:
- "Kann ich meinen Mitarbeitern die private Internetnutzung verbieten? In den Arbeitsverträgen habe ich das nicht extra geregelt."
- "Wie kann ich neu eingestellten Mitarbeitern in den Vertrag schreiben, dass sie Internet und E-Mail nicht privat nutzen dürfen?"
- "Welche Kontrollmöglichkeiten sind legal . ohne dass ich hinterher als "Überwacher" dastehe? Darf ich die besuchten Seiten aller Firmenrechner speichern und auswerten?"
- "Wie reagiere ich arbeitsrechtlich korrekt, wenn jemand privat surft? Kann ich gleich kündigen oder muss ich erst abmahnen?"
- "Ich habe jemanden konkret im Verdacht. Darf ich seinen Arbeitsplatz per Video überwachen?"
- "Meine Außendienstler haben ein Handy. Müssen sie private Telefonate versteuern?"

Mit dem neuen Praxiswerk "Handbuch Internet.Arbeitsrecht" können Sie sofort eine Antwort auf diese (und viele weitere) Fragen geben. Ohne viel Zeit zu investieren:

Denn statt sich mühsam alle Regelungen zu dieser Thematik zusammen suchen und die umfangreiche Rechtsprechung studieren zu müssen, übernehmen Sie einfach die rechtssicheren Musterformulierungen, Praxistipps und Fertig-Formulare zur Vertragsgestaltung aus dem "Handbuch Internet.Arbeitsrecht". Denn gerade hier überschneiden sich bei zahlreichen Fragen Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und zum Teil auch Aspekte des Steuerrechts. Zum Beispiel, wenn Sie die lohnsteuerrechtlichen Auswirkungen privater Internet-Nutzung beurteilen müssen oder wenn Werbungskosten für privat angeschaffte Hardware, die betrieblich genutzt wird, anfallen.

Außerdem können Sie Ihre Mandanten mit den Spezial-Tipps aus dem "Handbuch Internet.Arbeitsrecht" auf Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung von Telekommunikations-Einrichtungen aufmerksam machen. Das erhöht Ihre Beratungskompetenz und die Mandantenzufriedenheit zusätzlich.
PLUS extra: Ein umfangreiches technisches Glossar lichtet das Dickicht des IT-"Fachchinesisch".

Pressestimmen:

Kammer Forum 3/2006
"Praxistipps, Formularmuster zur Vertragsgestaltung und eine Sammlung von Hinweisen, wie Telekommunikationseinrichtungen zur Effizienzsteigerung eingesetzt werden können, runden das Handbuch ab. Darüber hinaus liefert das Werk eine umfangreiche und von Autoren auf Brauchbarkeit getestete Linksammlung. ein technisches Glossar führt in die Faschsprache des Internets ein.
Das Handbuch "Neue Medien und Arbeitsreicht" gibt damit Antworten auf alle Fragen, die bei der Nutzung moderner Kommunikationesmedien im Arbeitsverhältnis entstehen."

RdA 2007 Heft1
RA und FA für ArbR Dr. Jan Tibor Lelley, Essen
"Das Handbuch bietet eine umfassende Darstellung und wertvolle praktische Hilfe. Der arbeitsrechtliche Berater wird es mit Gewinn aufschlagen."

BDV, Dr. Georg Wronka, Berlin, 06/07
"Die Anschaffung des Handbuchs ist nicht nur Anwälten, die mit dieser Materie umgehen, dringend zu empfehlen, sonders es sollte ebenso einen Platz auf den Schreibtischen der Personalabteilung der Unternehmen und in den Betriebsratsbüros finden."
Autorenporträt
Dr. Nicolai Besgen ist 1970 geboren. Er ist bundesweit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Insbesondere berät und vertritt Dr. Besgen mittelständische Unternehmen, privatisierte Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser, kirchliche Träger und Gemeinden, öffentlich-rechtliche Körperschaften, politische Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Freiberufler. Daneben betreut er auch die individuellen Interessen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Speziell auf die Bedürfnisse der Mandanten zugeschnittene Seminare im Arbeitsrecht werden von Dr. Besgen ebenfalls angeboten und durchgeführt. Seit 2001 ist Dr. Besgen Partner der Sozietät Meyer-Köring v. Danwitz Privat.

Thomas Prinz, geboren 1959 im hessischen Wetzlar, studierte Geschichte, Politikwisenschaft und Germanistik. War tätig als freier Journalist und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag. Seit 1990 beim Auswärtigen Amt mit den Stationen Bonn, Bukarest, Jakarta und Berlin. Der Autor lebt mit seiner Familie bei Berlin.