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Seit dem Jahre 1990 sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden durch 47a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche festzustellen und unter bestimmten Voraussetzungen Lärmminderungspläne zu erstellen und anzuwenden. Das Handbuch Lärmminderungspläne wurde im Rahmen eines Modellvorhabens des Umweltbundesamtes Lärmminderungspläne Niedersachsen entwickelt, das von 1989 bis 1993 durchgeführt wurde. Es basiert auf den praktischen Erfahrungen, die in Niedersachsen gewonnen wurden, berücksichtigt aber auch die planerischen…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem Jahre 1990 sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden durch 47a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche festzustellen und unter bestimmten Voraussetzungen Lärmminderungspläne zu erstellen und anzuwenden. Das Handbuch Lärmminderungspläne wurde im Rahmen eines Modellvorhabens des Umweltbundesamtes Lärmminderungspläne Niedersachsen entwickelt, das von 1989 bis 1993 durchgeführt wurde. Es basiert auf den praktischen Erfahrungen, die in Niedersachsen gewonnen wurden, berücksichtigt aber auch die planerischen Ansätze und Erfahrungen aus anderen Bundesländern sowie die vom Länderausschuß für Immissionsschutz im April 1992 erarbeiteten Klarstellungen und Handlungsempfehlungen der Musterverwaltungsvorschrift zur Durchführung des 47a BImSchG. Es wird eine Vorgehensweise dargestellt, die es ermöglicht Lärmminderungspläne als integralen Bestandteil der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung zu handhaben . Auch die rechtliche Durchsetzung sowie die Finanzierung von lärmmindernden Maßnahmen in hochbelasteten Gebieten wird in diesem Handbuch berücksichtigt.