Die Regulierung von Personenschäden ist eine komplexe und haftungsträchtige Materie, nicht nur wegen der Höhe der Streitwerte, sondern auch wegen der Vielzahl zu beachtender rechtlicher Besonderheiten.
In 2023 gab es ca. 2,5 Mio Verkehrsunfälle, (290 000 mit Personenschaden) von denen ein großer Prozentsatz vor Gericht endet (insbesondere die mit größeren Sach- bzw. Personenschäden).
Das Werk stellt umfassend - beginnend mit einem Überblick der praxisrelevantesten Haftungsfälle von Arzthaftung und Verkehrsunfall - die aus einem Personenschaden resultierenden Ansprüche dar.
Behandelt werden insbesondere Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Heilbehandlung und Mehrbedarf sowie der Unterhaltsausfallschaden in seinen verschiedenen Konstellationen.
Ebenso werden Fragen der gerichtlichen und außergerichtlichen Regulierung dargestellt, wobei dem Komplex des Abfindungsvergleichs ein gesondertes Kapitel mit Formulierungshilfen gewidmet ist.
Neu in der 4. Auflage:
Neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung sind berücksichtigtChecklisten und Formulierungsbeispiele zu immateriellen Schäden (z.B. Schockschäden) sind neu aufgenommen worden.
Autor:
Dr. Jan Luckey, Richter am OLG, Köln
In 2023 gab es ca. 2,5 Mio Verkehrsunfälle, (290 000 mit Personenschaden) von denen ein großer Prozentsatz vor Gericht endet (insbesondere die mit größeren Sach- bzw. Personenschäden).
Das Werk stellt umfassend - beginnend mit einem Überblick der praxisrelevantesten Haftungsfälle von Arzthaftung und Verkehrsunfall - die aus einem Personenschaden resultierenden Ansprüche dar.
Behandelt werden insbesondere Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Heilbehandlung und Mehrbedarf sowie der Unterhaltsausfallschaden in seinen verschiedenen Konstellationen.
Ebenso werden Fragen der gerichtlichen und außergerichtlichen Regulierung dargestellt, wobei dem Komplex des Abfindungsvergleichs ein gesondertes Kapitel mit Formulierungshilfen gewidmet ist.
Neu in der 4. Auflage:
Neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung sind berücksichtigtChecklisten und Formulierungsbeispiele zu immateriellen Schäden (z.B. Schockschäden) sind neu aufgenommen worden.
Autor:
Dr. Jan Luckey, Richter am OLG, Köln