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Produktdetails
  • Falken Bücherei
  • Verlag: Falken
  • Seitenzahl: 288
  • Abmessung: 230mm
  • Gewicht: 828g
  • ISBN-13: 9783806826937
  • Artikelnr.: 09880911
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 18.11.1999

Sie reden Geheimsprache
Jan Schultze-Melling bemüht sich um Verständnis bei Vermietern

Nicht jeder kann sich den Traum vom Eigenheim erfüllen. Deshalb beschafft er sich das Dach über dem Kopf durch Anmietung bei einem anderen, der nicht nur den Traum vom Eigenheim verwirklicht hat, sondern sogar so kapitalkräftig war, dass er Mehrfamilienhäuser als Fremdheime errichtet hat. Dies schafft zwei Personengruppen, die sich meist mit widerstrebenden Interessen gegenüberstehen: Mieter und Vermieter.

Die Zeiten dunkler Hinterhöfe, feuchter Souterrains oder zugiger Dachböden, für die Mieter klaglos Wuchermieten zahlten, ohne auch nur irgendwelche Forderungen zu stellen wegen eindringenden Regenwassers oder tropfender Hähne, immer in Sorge, mit der vielköpfigen Familie auf die Straße gesetzt zu werden, sind längst vorbei. Spätestens mit der Festschreibung in Artikel 14 Absatz 2 GG, dass Eigentum nicht nur Rechte gibt, sondern auch Verpflichtungen auferlegt, haben viele Hauseigentümer das Gefühl, dass vielmehr sie es sind, die rechtlos gestellt werden. Wer nur lange Zeit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Eigenbedarfskündigung verfolgt hat, kann tatsächlich Zweifel bekommen, ob der Vermieter überhaupt Rechte hat. Lange wurde etwa von Gerichten dem Vermieter vorgeschrieben, mit welcher Größe von Wohnung er sich zu bescheiden hat. Ein Eigentümer, der eine Fünf-Zimmer-Wohnung für sich allein nutzen wollte, war damit vor den Richtern erfolglos, da dies unangemessen sei: Nur ein Beispiel für viele, die dem Vermieter den Eindruck vermittelten, einen Mieter, den man sich einmal ins Haus holt, bekomme man nicht mehr los. Dieser Umstand führte lange Zeit dazu, dass Wohnungen leer standen, weil Vermieter nicht das Risiko eingehen wollten, bei Bedarf die Wohnung nicht geräumt zu bekommen.

Andererseits sind aber auch die Vermieter in Verruf geraten. Welcher Wohnungssuchende in München, Frankfurt, Tübingen oder Berlin wüsste nicht um eine Vielzahl von Wohnungsangeboten zu Wohnungsmieten, mit denen man fast selbst ein Eigenheim finanzieren könnte, um inquisitorische Fragebögen zu Privatleben und Einkommensverhältnissen, um Knebelmietverträge mit ständiger Renovierungs- und Wartungspflicht.

Beiden Parteien stehen deshalb jeweils Interessenverbände zur Seite, die Beratung anbieten. Darüber hinaus liegt bei Problemen der Griff zu einem Handbuch nahe. Jan Schultze-Melling, eifriger Verfasser von juristischen Ratgebern, hat aus seiner anwaltlichen Erfahrung heraus nun ein neues Handbuch für den Immobilienbesitzer herausgegeben. Obwohl der Umschlag mit seiner Verheißung der besten Tipps und Tricks eine einseitige Darstellung der Rechte des Vermieters erwarten lässt, versucht der Autor größtenteils, dem Leser solche Ratschläge zu erteilen, die auch die Interessen des Mieters angemessen berücksichtigen. Die Fragen, die in der Praxis die meisten Schwierigkeiten hervorrufen, etwa wie man einen geeigneten Mieter findet, was dem Mieter vertraglich auferlegt werden kann und vor allem: wie man ihn wieder los wird, werden umfassend erläutert, und der Leser erhält anhand von Musterbriefen und -formularen eine Basis für die praktische Handhabung.

Leider fehlt an einigen Stellen die notwendige Präzision in der juristischen Darstellung oder die korrekte Wiedergabe von Gerichtsentscheidungen. Der Laie, an den das Buch sich ja wendet, dürfte zwar in vielen Fällen, wenn er Juristen zuhört oder Urteile liest, vermuten, dass man sich dabei einer Geheimsprache bedient, aber bei Schultze-Melling handelt es sich nicht um eine misslungene "Übersetzung" ins Allgemeinverständliche, denn die Terminologie selbst wird beibehalten. Dann aber darf der Nachweismakler nicht mit dem Vermittlungsmakler verwechselt werden, das kann mit erheblichen Kosten für den Leser verbunden sein. Bei der Frage des Schadenersatzes im Falle, dass der Vermieter eine außerordentliche Kündigung ausspricht, wird ein Urteil zitiert, das eine Mindermeinung, zudem noch eine für den Vermieter nachteilige, vertritt, ohne dass dies kenntlich gemacht wird. Skurril mutet auch an, dass die DDR aus Sicht der "Kapitalisten" rehabilitiert werden soll. Aber mitnichten hatte zu DDR-Zeiten der Mieter die laufenden Renovierungsarbeiten zu übernehmen, sondern dies oblag - mit Ausnahme von Malerarbeiten - dem Vermieter.

Die guten Ratschläge überwiegen aber diese Fehler deutlich, zumal das Resümee des Buches eindeutig - und vertretbar - ist: Im Zweifel besser den Anwalt aufsuchen. Dieser Ratschlag wird immerhin vierundzwanzigmal, durchschnittlich also auf jeder elften Textseite gegeben. Aber auch der Autor selbst hat sich kompetent beraten lassen: Gleich zwei Mal schließt er seine eigene Haftung für den Inhalt des Ratgebers aus.

MARTINA GERHARDT

Jan Schultze-Melling: "Recht für Vermieter". Das aktuelle Handbuch für Immobilienbesitzer. Falken Verlag, Niedernhausen 1999. 288 S., br., 29,80 DM.

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