Das Handbuch enthält eine umfassende Darstellung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Der Autor orientiert sich dabei an der gesetzlichen Systematik und behandelt dem entsprechend den dreizehnten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs sowie diejenigen Normen anderer Abschnitte, die ebenfalls dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dienen. Schwerpunkte bilden Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch Minderjähriger, Prostitutionsdelikte sowie Pornographieverbote. Unter Heranziehung von Rechtsprechung und zahlreichen Fallbeispielen werden die wesentlichen Problembereiche erläutert. Mit Sexualstraftaten befasste Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und andere in der Rechtspflege Tätige finden in dem Handbuch wertvolle Orientierungs , Argumentations- und Entscheidungshilfen. Das Werk wendet sich zudem an alle sonstigen Berufsgruppen, die mit Fragen des Sexualstrafrechts konfrontiert sind. Es richtet sich auch an Lehrende und Lernende;ebenso an alle, die sich im ehrenamtlichen Bereich um Prävention und Aufklärung von sexuellen Übergriffen bemühen.
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Aus den Rezensionen:
"... Handbuch Sexualstraftaten wird befassten Verfahrensbeteiligten eine Grundlage zum materiellen Recht geboten. Auf der man sodann weitere Kenntnisse erwerben kann ... Die Gestaltung des Handbuchs ist übersichtlich ... Der Fließtext ist zwar gut gegliedert, ... Vielen Beispielsfälle aus der Rechtsprechung hätten graphisch markanter in den Blickpunkt gerückt werden können ... Die Fußnoten sind reichhaltig ebenso die enthaltenen Verzeichnisse ... im Vergleich zu allgemeinen Lehrbüchern zum Besonderen Teil bietet dieses Handbuch ein deutliches Plus an Informationen und Detailgenauigkeit ..." (in: Die Rezensenten dierezensenten.blogspot.de, 14-December-2012)
"... Handbuch Sexualstraftaten wird befassten Verfahrensbeteiligten eine Grundlage zum materiellen Recht geboten. Auf der man sodann weitere Kenntnisse erwerben kann ... Die Gestaltung des Handbuchs ist übersichtlich ... Der Fließtext ist zwar gut gegliedert, ... Vielen Beispielsfälle aus der Rechtsprechung hätten graphisch markanter in den Blickpunkt gerückt werden können ... Die Fußnoten sind reichhaltig ebenso die enthaltenen Verzeichnisse ... im Vergleich zu allgemeinen Lehrbüchern zum Besonderen Teil bietet dieses Handbuch ein deutliches Plus an Informationen und Detailgenauigkeit ..." (in: Die Rezensenten dierezensenten.blogspot.de, 14-December-2012)