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Die Entwicklung des städtebaulichen Denkmalschutzes als Teil des Bodenrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) ist Gegenstand des "Handbuches Städtebaulicher Denkmalschutz". Im Mittelpunkt stehen die Möglichkeiten der Erhaltung vorhandener Ortsteile, die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Beleuchtet werden die Aufgaben der Dorferneuerung, der Flurbereinigung sowie die Sorge um die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Die Rechtsfragen werden auf Grundlage der einschlägigen Bundesgesetze geklärt. Die…mehr

Produktbeschreibung
Die Entwicklung des städtebaulichen Denkmalschutzes als Teil des Bodenrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) ist Gegenstand des "Handbuches Städtebaulicher Denkmalschutz". Im Mittelpunkt stehen die Möglichkeiten der Erhaltung vorhandener Ortsteile, die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Beleuchtet werden die Aufgaben der Dorferneuerung, der Flurbereinigung sowie die Sorge um die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Die Rechtsfragen werden auf Grundlage der einschlägigen Bundesgesetze geklärt. Die Ausführungen haben immer die Praxis im Fokus. Eine Vielzahl von Beispielen veranschaulicht den Sachverhalt. Anhand des bundesrechtlichen Bau-, Planungs- und Umweltrecht wird die Verknüpfung der einzelnen Fachdisziplinen kommentiert. Dies erfolgt unter Einbeziehung der internationalen Vorgaben wie der UNESCO-Welterbekonvention von 1972 und der europäischen Vorgaben zum Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz. Es wird aufgezeigt, dass der städtebauliche Denkmalschutz auch eine politische Angelegenheit ist: Es gilt die Mehrheit der Ratsmitglieder und der Bürger zu informieren, zu überzeugen und zu gewinnen. Für die Gemeinden sind die rechtlichen Vorgaben als Plattform zur Erhaltung ihrer geben Umwelt von großem Nutzen. Das Handbuch ist für Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende, Gemeinderäte, Investoren, Planer, Architekten, Statiker, Baupolizisten, Brandschutzingenieure, Denkmalpfleger, Restauratoren, Handwerker und die betroffenen Eigentümer interessant. Letztendlich geht die Erhaltung des kulturellen Erbes alle an.