Die Demokratische Republik Kongo befindet sich derzeit in der vierten Generation ihrer Bergbaugesetzgebung. Lange vor der Reform von 2018 sollte das Bergbaugesetz von 2002 attraktiver und wettbewerbsfähiger sein als seine Vorgänger. Das so eingeführte System ermöglichte einen deutlichen Anstieg der Zahl der Bergbauunternehmen und eine wesentliche Steigerung der Bergbauproduktion. Leider gelang es dem Staat im Gegenzug nicht, die erwarteten Einnahmen zu mobilisieren, um Projekte zur gemeinschaftlichen Entwicklung zu finanzieren, die den Zugang der lokalen Gemeinschaften zu den grundlegenden Ressourcen gewährleisten. Mit der Reform von 2018 führt der Gesetzgeber daher ein System ein, das als fortschrittlich gilt, da es sich an bewährten internationalen und regionalen Praktiken orientiert, die insbesondere den Schutz der Menschenrechte, die Förderung der Gemeinschaftsentwicklung und die Stärkung der Transparenzstandards im Bergbausektor betreffen. In diesen Bereichen ist es mit mehreren innovativen Maßnahmen ausgestattet. Er dient als Referenzinstrument für Behörden, Bergbauunternehmen, Investoren und lokale Gemeinschaften, um einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Bergbau zu gewährleisten.