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Rechtssichere Kassenführung in der Praxis Seit dem 1.1.2023 müssen nunmehr alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassierfunktion (u. a. elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen sowie Waagen) mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Es greifen die verschärften steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für die hier hinterlegten Daten.Welche Aufzeichnungspflichten sind bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse zu beachten? Wie müssen die Aufzeichnungen bei Warenautomaten aussehen? Welche…mehr

Produktbeschreibung
Rechtssichere Kassenführung in der Praxis Seit dem 1.1.2023 müssen nunmehr alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassierfunktion (u. a. elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen sowie Waagen) mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Es greifen die verschärften steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für die hier hinterlegten Daten.Welche Aufzeichnungspflichten sind bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse zu beachten? Wie müssen die Aufzeichnungen bei Warenautomaten aussehen? Welche Themen muss eine Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beinhalten? Wie sieht die moderne Kassen-Nachschau mit AmadeusVerify aus? Worauf wird bei Betriebsprüfungen geachtet? Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in der 4. Auflage dieses Handbuchs verständliche Antworten. Die Aufzeichnungspflichten, die zukünftig bei der Kassenführung in Bezug auf Taxameter, Wegstreckenzähler und Geldspielgeräte bestehen, werden ebenso erläutert wie die Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände (Manipulation, Veränderung von technischen Aufzeichnungen etc.). Neue Kapitel, die verständliche Sprache, eine Vielzahl von Checklisten, Timelines, Übersichten, Tabellen und viele Beispiele (von der Aufzeichnung bis zur Verbuchung) sorgen für die große Anerkennung des Handbuchs in der Praxis - bei Unternehmer:innen in bargeldintensiven Betrieben, ihren Steuerberater:innen sowie ihren Mitarbeiter:innen. Das Handbuch ist topaktuell. Berücksichtigt werden die Änderungen, die es aufgrund des DAC7-Umsetzungsgesetzes gibt (Stichwort: Gesetz zur Modernisierung der Betriebsprüfung), der neue AEAO zu § 146a sowie die Ergebnisse des DFKA-Round-Table.Die Autoren Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher arbeiten beide in der Finanzverwaltung NRW: Sie beschäftigen sich schon seit Jahren mit den unterschiedlichen Formen der Kassenführung. Ihre zahlreichen Seminare, u. a. der von NWB zertifizierte "Kassenberater", oder Webinare, u. a. "Aktuelles aus der Betriebsprüfung", und Fachbeiträge zeigen das Interesse am Thema.Im Fachportal "Betriebsprüfung" der Finanzverwaltung NRW haben sie die Leitfäden "Kassenführung" und "Kassen-Nachschau" für die Betriebsprüfer:innen verfasst. Als Spezialist für elektronische Aufzeichnungssysteme jeder Art beschäftigt sich Patrick Krullmann insbesondere mit der Datensicherung und -aufbereitung sowie der Analyse mit verschiedenen Prüftechniken.Tobias Teutemacher ist seit nunmehr 27 Jahren bundesweit der anerkannte Fachmann für steuerliche Kassenführung. Ob als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages oder als Vortragender, er ist in Sachen Kassen und Kassenführung sehr gefragt. Inhaltsverzeichnis: I. Einführung in die Thematik1. Von der Kasse zum elektronischen Aufzeichnungssystem - die Kassenführung im digitalen Zeitalter2. Nutzungshinweise zu diesem Handbuch3. Begrifflichkeiten3.1 Geschäftskasse3.2 Kassenbuch3.3 Kassenberichte3.4 Grundsatz der Kassensturzfähigkeit3.5 ZählprotokolleII. Gesetzliche Grundlagen1. Allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten1.1 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen1.2 Steuerliche Aufzeichnungspflichten in Bezug auf die Kassenführung 2. Einzelaufzeichnungspflicht2.1 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse2.2 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme, die nicht unter die Voraussetzungen des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 KassenSichV fallen2.3 Einzelaufzeichnungspflicht bei der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme, die unter die Voraussetzungen des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 KassenSichV fallen3. Einzelaufzeichnungen bei Nutzung unterschiedlicher Formender Kassenführung 4. Aufzeichnungspflichten im Besonderen4.1 Getrennte Erfassung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen4.2 Trinkgelder4.3 Gutscheine