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Für die USA ist die Film- und Fernsehindustrie eine der wichtigsten Exportindustrien. Sie dringen daher auf eine möglichst weitgehende Liberalisierung der internationalen Märkte für audiovisuelle Produkte. Die europäischen Staaten versuchen hingegen aus wirtschaftlichen und kulturellen Erwägungen, dieser faktischen Dominanz der US-amerikanischen Film- und Fernsehindustrie durch Fördermaßnahmen für die einheimische Produktion zumindest teilweise entgegenzuwirken. Der daraus entstehende Interessengegensatz hätte 1993 unter großem Medienecho beinahe zu einem Scheitern der Verhandlungen der…mehr

Produktbeschreibung
Für die USA ist die Film- und Fernsehindustrie eine der wichtigsten Exportindustrien. Sie dringen daher auf eine möglichst weitgehende Liberalisierung der internationalen Märkte für audiovisuelle Produkte. Die europäischen Staaten versuchen hingegen aus wirtschaftlichen und kulturellen Erwägungen, dieser faktischen Dominanz der US-amerikanischen Film- und Fernsehindustrie durch Fördermaßnahmen für die einheimische Produktion zumindest teilweise entgegenzuwirken. Der daraus entstehende Interessengegensatz hätte 1993 unter großem Medienecho beinahe zu einem Scheitern der Verhandlungen der Uruguay-Runde geführt, das nur durch ein formales "agreement to disagree" abgewendet werden konnte. Die Rechtslage ist seither ungeklärt. Eine nähere Untersuchung zeigt, dass die Europäische Gemeinschaft ihr Ziel, die welthandelsrechtliche Zulässigkeit der europäischen Fördermaßnahmen für Film- und Fernsehen umfassend abzusichern, nicht erreichen konnte.
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Autorenporträt
Harm-Randolf Döpkens studierte Rechtswissenschaften in Berlin. Während des Referendariats absolvierte er eine Station an der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt. Nach dem zweiten Staatsexamen promovierte er bei Prof. Dr. Stefan Oeter zum Thema "Handelsliberalisierung im Bereich audiovisueller Medien". Mit Förderung des DAAD verbrachte er dabei einen viermonatigen Forschungsaufenthalt in New York. Seit 2007 arbeitet er als Rechtsanwalt in der Sozietät von Hogan & Hartson Raue und seit Mai 2010 in der Nachfolgekanzlei Hogan Lovells. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Telekommunikations- und Medienrecht.