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Handelsrecht

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Das Prüfungswissen für Studium und Examen

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Handelsrecht verschärft wegen der Sonderstellung der Kaufleute viele Bestimmungen des BGB (z.B. Paragr. 362, 377 HGB). Auch Vertretungsrecht wird modifiziert (z.B. Paragr. 15 HGB, Prokura), ebenso die Haftung (Paragr. 25 ff HGB). So kann eine Klausur ideal gestreckt werden. Deshalb sind Kenntnisse im Handelsrecht unerlässlich, alles in allem aber leicht erlernbar.