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Im Mai 2006 ist die neue VOB /A mit wichtigen Änderungen zum europäischen Vergaberecht erschienen. Die neue VOB /B mit Anpassungen an die Gesetzesvorgaben und Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs erschien Ende Oktober 2006.
Aktualitt, Kompetenz und Praxisnähe - die Vorzüge der vorherigen Auflagen, die den Erfolg des Werkes ausmachen, zeichnen auch diese Neubearbeitung aus.
Die jahrzehntelange Erfahrung der Autoren auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts stellt eine fundierte Kommentierung sicher. Die sich optimal ergänzenden Fachleute, ein Rechtsanwalt, ein Richter und ein
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Produktbeschreibung
Im Mai 2006 ist die neue VOB /A mit wichtigen Änderungen zum europäischen Vergaberecht erschienen. Die neue VOB /B mit Anpassungen an die Gesetzesvorgaben und Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs erschien Ende Oktober 2006.

Aktualitt, Kompetenz und Praxisnähe - die Vorzüge der vorherigen Auflagen, die den Erfolg des Werkes ausmachen, zeichnen auch diese Neubearbeitung aus.
Die jahrzehntelange Erfahrung der Autoren auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts stellt eine fundierte Kommentierung sicher. Die sich optimal ergänzenden Fachleute, ein Rechtsanwalt, ein Richter und ein leitender Referent für das öffentliche Vergabewesen führen wie immer sicher und kenntnisreich durch ihre Spezialgebiete. Bei rechtstheoretischen Erläuterungen beschränken sie sich bewusst auf das Notwendige und veranschaulichen die Erläuterungen durch viele Beispiele aus ihrer Berufspraxis.
Autorenporträt
Professor Wolfgang Heiermann ist seit über 30 Jahren als Anwalt, Gutachter und Berater auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts im In- und Ausland tätig, zudem war er langjährig Mitwirkender im Hauptausschuss des Allgemeinen Deutschen Verdingungsausschusses für Bauleistungen (DVA).

Dr. Richard Riedl war lange Jahre Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und Schiedsrichter in Bauschiedsgerichten.

Martin Rusam, Leitender Ministerialrat a.D., war fast zwei Jahrzehnte Vergabereferent der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und Mitwirkender im Hauptausschuss des Allgemeinen Deutschen Verdingungsausschusses für Bauleistungen (DVA).

Rechtsanwältin Andrea Maria Kullack
berät auf dem Gebiet des Bauvertragrechts und insbesondere des Vergaberechtes. Sie ist Herausgeberin der "Vergabepraxis", der Veröffentlichungsreihe zum Vergaberecht im "Bundesbaublatt", Autorin zu vergaberechtlichen Themen im "Deutschen Baublatt", Mitherausgeberin der deutschen und internationalen Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht (ZfBR), des Kommentars zur Schiedsgerichtsordnung (SGO-Bau) sowie Geschäftsführerin des Vergabezirkels in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht, Seminarleiterin, Schiedsrichterin und Lehrbeauftragte für Vergaberecht.

Rudolf Weyand
Leiter des Referates Öffentliche Aufträge, Baurecht, Justitiariat, EDV, EU-Richtlinien in der Hochbauabteilung des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten des Saarlandes, Lehrbeauftragter.

Dr. Johann Kuffer ist Richter am Bundesgerichtshof. Er war in allen Bereichen der Instanzgerichtsbarkeit tätig. Seit über 10 Jahren ist er Mitglied des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der als oberstes Gericht des Bundes allein zuständig ist für Entscheidungen im gesamten Baurecht. Dr. Kuffer ist Mitherausgeber bzw. ständiger Mitarbeiter verschiedener Zeitschriften für das Baurecht und Mitherausgeber von Handbüchern zum Bau- und Architektenrecht.

Lutz Mansfeld war lange Jahre RIchter am Oberlandesgericht München.
Rezensionen
"Der >Heiermann> darf in keiner Institution fehlen, die in bau- und vergaberechtlichen Fragen etwas auf sich hält."

Europa Kompakt, 01/2004

"Es existiert in der einschlägigen Literatur kein so vollständiges und aktuelles Nachschlagewerk. [ ] Die ((zur 10. Auflage))

die jetzt vorliegende 10. Auflage steht hinter der Qualität der Vorauflagen nicht zurück. Wer sich einen Überblick über den aktuellen Streitstand verschaffen will oder sich in eine neue Materie einarbeiten möchte, ist hier stets gut aufgehoben, bevor er in der verwirrenden Vielfalt elektronischer Datenbanken und dem Internet nach den aktuellsten Entscheidungen sucht."

Der Bau-Rechts-Berater, 01/2004

"Im Ergebnis ist der >Heiermannschwerer
Baurecht, 02/2004

"Überzeugend ist auch die Ausgewogenheit zwischen den Anforderungen der Baupraxis und den Bedürfnissen der auf dem Bausektor tätigen Juristen. Das Werk zeichnet sich durch hohe Aktualität und Praxisnähe aus und ist aufgrund seines verständlichen Sprachstils auch für jurisische Laien gut lesbar."

zbi, 04/2003

"Dem Handkommentar von Heiermann/Riedl/Rusam/Weyand/Kullak fällt es mit der Neuauflage leicht, seine Stellung in der Spitzengruppe der Fachkommentare zu behaupten"

IBR - Immobilien und Baurecht, 10/2003…mehr
"... Gezielt angesprochen werden sollen mit diesem Handkommentar vor allem Rechtsanwälte, Bauunternehmer, öffentliche und private Auftraggeber, Bauverwaltungen, Richter, Justitiare und Syndizi. Gekonnt vereint der Handkommentar auch in der 14. Auflage wieder einmal Kompetenz und Praxisnähe und ist durch seine prägnanten, klaren und verständlichen Aussagen besonders für Praktiker zu empfehlen." (Rechtsanwältin A. Kullack, in: ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, Jg. 43, Heft 7, 2020)

"... stellt das Werk eine lohnende Anschaffung für alle im Kontext Vergaberecht tätigen Praktiker der unterschiedlichen Fachdisziplinen dar." (Architekten- u. Stadtplanerkammer Hessen, akh.de, 8. August 2019)

"... Ausweislich des Vorworts ist Ziel des Kommentars, nicht nur Juristen, sondern auch Baupraktikern verständliche und nachvollziehbare Hilfestellungen zu geben. Dazu tragen der Aufbau und der Inhalt der Kommentierungen maßgeblich bei. ...ein empfehlenswertes Standardwerk für alle Berufsgruppen, die sich mit Vergaberecht beschäftigen." (Ministerialrätin Dr. Irene Lausen, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Heft 8, 19. Februar 2018)