Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)Vollzitat: "Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1654) geändert worden ist"Rechtsstand: 09. Juni 2021Inhalt:Erster Teil - Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen GewerbesErster Abschnitt - Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen HandwerksZweiter Abschnitt - HandwerksrolleDritter Abschnitt - Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche GewerbeZweiter Teil - Berufsbildung im HandwerkErster Abschnitt - Berechtigung zum Einstellen und AusbildenZweiter Abschnitt - Ausbildungsordnung, Änderung der AusbildungszeitDritter Abschnitt - Verzeichnis der BerufsausbildungsverhältnisseVierter Abschnitt - PrüfungswesenFünfter Abschnitt - Regelung und Überwachung der BerufsausbildungSechster Abschnitt - Berufliche Fortbildung, berufliche UmschulungSiebenter Abschnitt - Berufliche Bildung behinderter Menschen, BerufsausbildungsvorbereitungAchter Abschnitt - BerufsbildungsausschußDritter Teil - Meisterprüfung, MeistertitelErster Abschnitt - Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen HandwerkZweiter Abschnitt - Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen GewerbeVierter Teil - Organisation des HandwerksErster Abschnitt - HandwerksinnungenZweiter Abschnitt - InnungsverbändeDritter Abschnitt - KreishandwerkerschaftenVierter Abschnitt - HandwerkskammernFünfter Teil - Bußgeld-, Übergangs- und SchlußvorschriftenErster Abschnitt - BußgeldvorschriftenZweiter Abschnitt - ÜbergangsvorschriftenDritter Abschnitt - SchlussvorschriftenAnlagenAnhang EV Auszug aus EinigVtrWahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (HwWahlO)Rechtsstand: 24. Dezember 2003