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Zum WerkDas Handwerk nimmt innerhalb des Gewerberechts eine besondere Stellung ein. In der Handwerksordnung und zahlreichen ergänzenden Verordnungen hat es eine intensive Regelung erfahren. Von besonderer Bedeutung für die Handwerker sind neben den ordnungsbehördlichen Vorschriften insbesondere die Regelungen über die für die Berufszulassung notwendigen Befähigungsnachweise (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Eintragung in die Handwerksrolle).Der Kommentar erläutert in präziser und verständlicher Form neben den Vorschriften der Handwerksordnung auch die für die Lehrlingsausbildung maßgeblichen…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas Handwerk nimmt innerhalb des Gewerberechts eine besondere Stellung ein. In der Handwerksordnung und zahlreichen ergänzenden Verordnungen hat es eine intensive Regelung erfahren. Von besonderer Bedeutung für die Handwerker sind neben den ordnungsbehördlichen Vorschriften insbesondere die Regelungen über die für die Berufszulassung notwendigen Befähigungsnachweise (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Eintragung in die Handwerksrolle).Der Kommentar erläutert in präziser und verständlicher Form neben den Vorschriften der Handwerksordnung auch die für die Lehrlingsausbildung maßgeblichen Vorschriften über das Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz. Damit werden sämtliche für die Ausübung handwerklicher Berufe relevanten gesetzlichen Rahmenvorschriften behandelt.Vorteile auf einen Blick- präzise und verständlich- für die Praxis- mit BerufsausbildungsrechtZur NeuauflageDie 5. Auflage bietet wieder die gewohnt zuverlässige und praxisgerechte Aufarbeitung der seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen. Neben einer Reihe von Anpassungsgesetzen waren eine Reihe von Änderungen zu berücksichtigen, die im Rahmen größerer Gesetzespakete erlassen wurden, wie- durch das Gewerberechtsänderungsgesetz vom 11.7.2011- durch das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 6.12.2011- das Gewerberechtsänderungsgesetz vom 5.12.2012- das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung 25.7.2013Die zwischenzeitlich ergangene einschlägige Rechtsprechung und das Schrifttum wurden bis Sommer 2016 in die Kommentierung eingearbeitet.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Richter, Gewerbeämter, Handwerkskammern, Handwerksinnungen und Handwerker.
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Autorenporträt
Markus Thiel wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat in Köln war er seit 2000 an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig. 1999 wurde er mit einer schulverfassungsrechtlichen Dissertation in Köln zum Dr. iur. promoviert, 2003 erlangte er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit einer Doktorschrift zur Kulturverwaltung den Titel eines Dr. rer. publ. Markus Thiel habilitierte sich 2010 an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf mit einer Arbeit zum Gefahrenabwehrrecht und ist nach Lehrstuhlvertretungen in Freiburg, Trier, Köln und Gießen seit 2012 Professor für Öffentliches Recht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.