Das fünfbändige 'Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte' gilt als Standardwerk seines Fachgebietes. Die Deutsche Rechtsgeschichte wird in diesem Werk in der Darstellungsform eines Handwörterbuchs mit Lexikoncharakter erschlossen. Die alphabetische Ordnung des gesamtes Stoffes ermöglicht eine rasche und zuverlässige Orientierung und gewährleistet die weitestgehende Erfassung aller Probleme.
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