Der Gemeinsame Markt der EU bietet bisher keine einheitlichen Vorgaben, die den Berufszugang im Finanzdienstleistungssektor regeln. Insbesondere fehlen Markteintrittsregelungen bzw. Zugangsbeschränkungen hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen. Dieses Fehlen einer harmonisierten Regelung betrifft den Finanzdienstleistungsbereich ebenso wie den Bereich der Versicherungsvermittlung. Durch zwei europäische Richtlinien, die als Meilensteine auf diesem Gebiet bezeichnet werden können, sollen diese und andere Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden. Betrachtet werden die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung (VVR).
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