In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union divergieren Körperschaftsteuersysteme, Gewinnermittlungsvorschriften und Steuersätze erheblich. Das resultierende Steuerbelastungsgefälle behindert grenzüberschreitende Investitionen und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Gewinnverlagerungen ins Ausland im Wege steuerplanerischer Gestaltungen führen zu Steueraufkommensverschiebungen und verursachen Konflikte zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten über die Verteilung des Steuersubstrats. Die Reaktionen der Mitgliedstaaten stoßen vermehrt an europarechtliche Grenzen, erhöhen die Komplexität des nationalen Steuerrechts und ebnen den Weg für einen gesamtwirtschaftlich schädlichen Steuerwettbewerb. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission die Einführung einer EU-weiten konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage vorgeschlagen. Die EU-Kommission verspricht sich von der Umsetzung der sog. Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB) insbesondere die Reduktion der steuerlichen Befolgungskosten, die Vermeidung von Doppelbesteuerungen aufgrund widerstreitender Verrechnungspreisfestsetzungen, die grenzüberschreitende Verlustverrechnung, die Reduktion europarechtlicher Konflikte, die Vereinfachung grenzüberschreitender Reorganisationen sowie die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Im Zentrum der Arbeit steht die Untersuchung alternativer Gewinnermittlungs-, Konsolidierungs- und Gewinnaufteilungsvorschriften im Rahmen der CCCTB. Ausgehend von internationalen Rechnungslegungsstandards, dem geltenden Steuerrecht der EU-Mitgliedstaaten sowie den Erfahrungen föderal organisierter Staaten mit einheitlichen Besteuerungssystemen (bspw. USA, Kanada, Schweiz), werden Ansatzpunkte für die Beseitigung konzeptioneller Schwächen der Konzernbesteuerung de lege lata sowie die Vorschläge der EU-Kommission kritisch beleuchtet.
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