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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 16 Punkte, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Verbrauchsgüterkauf. Dabei wird zunächst eine Betrachtung aus europäischer Sicht vorgenommen und insbesondere in Frage gestellt, inwieweit die europarechtlich bestimmten Zielvorgaben erreicht werden konnten. Anschließend erfolgt eine Vorstellung der einzelnen Vorschriften (§§ 474-479 BGB) unter Hinweis auf Systemwidersprüche innerhalb des BGB. Zuletzt erfolgt eine Erörterung der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 16 Punkte, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Verbrauchsgüterkauf. Dabei wird zunächst eine Betrachtung aus europäischer Sicht vorgenommen und insbesondere in Frage gestellt, inwieweit die europarechtlich bestimmten Zielvorgaben erreicht werden konnten. Anschließend erfolgt eine Vorstellung der einzelnen Vorschriften (§§ 474-479 BGB) unter Hinweis auf Systemwidersprüche innerhalb des BGB. Zuletzt erfolgt eine Erörterung der Frage, wie die halbzwingenden Vorschriften des Verbrauchsgüterkauf mit dem Grundsatz der Privatautonomie bzw. der Vertragsfreiheit vereinbar sind. "Ein jeder Mensch hat rechtmäßigen Anspruch auf Achtung von seinen Nebenmenschen, und wechselseitig ist er dazu auch gegen jeden Anderen verbunden." Man könnte aus dieser Aussage folgern, dass sich die nachfolgende Arbeit mit einem Teilbereich der Philosophie beschäftigt. Dem ist jedoch nicht so, denn es besteht die Möglichkeit, einen der Kerngedanken der Aussage, die Beschränkung der Freiheit zugunsten der Freiheit anderer, auf das Kaufrecht zu übertragen. Insbesondere die Regelungen über (Kauf-) Verträge beruhen auf einer der tragenden Säulen des BGB : Privatautonomie. Diese trägt dem Bedürfnis der Freiheitsentfaltung des Einzelnen durch privatautonomes Handeln im Geschäftsverkehr Rechnung. Nichtsdestotrotz kann es im Geschäftsverkehr zwischen den Parteien durch divergierende Kräfteverhältnisse zu Konflikten kommen. Darauf basierend traf der Gesetzgeber mit den verbraucherschützenden Normen, die an die §§ 13 f. anknüpfen , eine einzelfallunabhängige Wertentscheidung zugunsten der Schutzwürdigkeit des Verbrauchers.
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