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Arbeitslose sind völlig verunsichert: Was kommt da auf sie zu? Wird das Geld noch reichen? Wie sollen sie das 16-seitige, komplizierte Antragsformular ausfüllen? Und wann abgeben? Muss man seine Vermögensverhältnisse und die seiner Angehörigen wirklich offen legen und was ist dabei zu beachten? Der TaschenGuide beantwortet all diese Fragen!
- Er informiert aktuell und übersichtlich über alle Neuregelungen zum Arbeitslosengeld II und deren Folgen für den Betroffenen, von Bedarfsgemeinschaft bis Vermögensanrechnung.
- Eine ausführliche Ausfüllhilfe leitet den Leser durch das 16-seitige
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Produktbeschreibung
Arbeitslose sind völlig verunsichert: Was kommt da auf sie zu? Wird das Geld noch reichen? Wie sollen sie das 16-seitige, komplizierte Antragsformular ausfüllen? Und wann abgeben? Muss man seine Vermögensverhältnisse und die seiner Angehörigen wirklich offen legen und was ist dabei zu beachten? Der TaschenGuide beantwortet all diese Fragen!

- Er informiert aktuell und übersichtlich über alle Neuregelungen zum Arbeitslosengeld II und deren Folgen für den Betroffenen, von Bedarfsgemeinschaft bis Vermögensanrechnung.

- Eine ausführliche Ausfüllhilfe leitet den Leser durch das 16-seitige Antragsformular und zeigt, wo Fallen lauern und worauf besonders zu achten ist.

- Mit Erläuterungen, was bei der Antragsstellung und gegenüber den Ämtern beachtet werden muss.

- Zusätzlich zeigt er, welche rechtlichen Mittel und finanzielle Hilfen ihm bei einer Ablehnung zur Verfügung stehen.
Das sind Ihre Rechte! Jetzt neu mit Anleitung, wie Sie Ihren Bescheid überprüfen.

Am 1. Januar 2005 ist Hartz IV in Kraft getreten. Die meisten der Antragsteller auf Arbeitslosengeld II haben ihren Bescheid erhalten. Die Neuauflage des TaschenGuides zeigt deshalb auf 16 zusätzlichen Seiten: > Wie Sie die Berechnungen der Agentur für Arbeit überprüfen können, unter welchen Voraussetzungen Sie Widerspruch einlegen sollten und wie Sie dabei vorgehen. > Was Sie als Betroffener wirklich erwartet, wie das Gesetz von den Behörden umgesetzt wird, beispielsweise bei der Berechnung des Zusatzeinkommens oder beim Einsatz der wenigen Fallmanager. Wie bereits in der ersten Auflage, informiert der TaschenGuide aktuell und übersichtlich über alle Neuregelungen zum Arbeitslosengeld II, von Bedarfsgemeinschaft bis Vermögensanrechnung. Eine Ausfüllhilfe leitet durch das 16-seitige Antragsformular, zeigt, wo Fallen lauern und worauf man besonders achten muss. Mit Erläuterungen, was bei der Antragsstellung und gegenüber den Ämtern beachtet werden muss.

Aus dem Inhalt:
Inhalt: 6 Vorwort 7 GRUNDSÄTZLICHE FRAGEN ZUM ARBEITSLOSENGELD II 8 Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende? 19 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 24 Welche Pflichten habe ich als Arbeitsuchender? 36 Wann sollte ich den Antrag stellen? 39 Wie errechnet sich mein Bedarf? 66 Muss ich mein Vermögen verwerten? 81 Wann muss ich Zahlungen zurückerstatten? 83 SO FÜLLEN SIE IHREN ANTRAG AUS 84 Das sollten Sie im Vorfeld beachten 85 Hauptantrag und Zusatzblätter 115 WEITERE ANTRÄGE UND RECHTSMITTEL 116 Sonstige Anträge im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II 107 So wehren Sie sich, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird 125 Stichwortverzeichnis

Michael Baczko, geboren 1950 in Erlangen, hat zunächst den Beruf eines Industriekaufmanns erlernt und ausgeübt. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1990 auch als Fachanwalt für Sozialrecht. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich hat er genaue Kenntnis der Bedürfnisse und Belange seiner Mandanten und ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Leseprobe:
Aus dem Kapitel "Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende?", S. 8-9: Für Personen zwischen 18 und 65 Jahren (teilweise schon ab 15), die noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, durch das sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wurde ein einheitlich neues Gesetz geschaffen, das SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB steht für Sozialgesetzbuch). Ehemalige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger erhalten ab 1.1.2005 die gleichen Leistungen. Somit werden ab diesem Zeitpunkt alle erwerbsfähigen Arbeits-losen gleich behandelt. Wie das Gesetz dann tat-sächlich umgesetzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt (Oktober 2004) noch offen, die Rechtsprechung bleibt abzuwarten. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld, das durch die Versicherungsbeiträge finanziert wird, war Arbeitslosenhilfe schon immer eine Fürsorgeleistung, die wie die Sozialhilfe allein durch Steuern finanziert wurde. Auch das Arbeitslosengeld II wird durch Steuern finanziert und nicht durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zur normalen Sozialhilfe war Berechnungsgrundlage für die Höhe der Arbeitslosenhilfe das letzte Einkommen. Dies war eigentlich systemwidrig, da die Arbeitslosenhilfe ja wie gesagt nicht durch Versicherungsbeiträge finanziert wurde. Nunmehr wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in einem Gesetz zusammengeführt und das Bundessozialhilfegesetz wurde entsprechend geändert bzw. aufgehoben und in ein neues Gesetz, das SGB XII – Sozialhilfe, übergeführt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht nicht nur aus Zahlung von Geld und der Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten, sondern aus einer Viel-zahl sonstiger Leistungen. BEGRIFFSKLÄRUNG Zum besseren Verständnis muss man zwei Begriffe unterscheiden: > Grundsicherung für Arbeitsuchende > Arbeitslosengeld II Der Begriff 'Grundsicherung für Arbeitsuchende' ist der Oberbegriff für alle Leistungen des neuen SGB II. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leis-tungen > zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürf-tigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, und > zur Sicherung des Lebensunterhalts. Unter dem Arbeitslosengeld II versteht man im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende > Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie > einen auf maximal zwei Jahre befristeten Zuschlag im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld.
Autorenporträt
Michael Baczko, geboren 1950 in Erlangen, hat zunächst den Beruf eines Industriekaufmanns erlernt und ausgeübt. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1990 auch als Fachanwalt für Sozialrecht. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich hat er genaue Kenntnis der Bedürfnisse und Belange seiner Mandanten und ihrer rechtlichen Möglichkeiten.