Gegenstand der Arbeit ist die Regulierung von Hassrede in sozialen Netzwerken ausgehend von den Grundlagen des Zivil-, Straf- und Verfassungsrechts im Jahr 2021 und unter teilweiser Beschränkung auf Facebook/Meta. Im Fokus stehen dabei das kontrovers diskutierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), verfassungsgerichtlich geprägte Leitlinien zur Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten und zuletzt die Auswirkungen der Grundrechte auf die Nutzungsbedingungen sozialer Medien.
Nach einer Beurteilung von Leistungen und Defiziten der Rechtslage im Jahr 2021 werden rechtliche sowie rechtspolitische Verbesserungsvorschläge zum wirksameren Schutz von Persönlichkeitsrechten gemacht und basierend auf einschlägigen verfassungsgerichtlichen Entscheidungen die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen im Spannungsfeld der relevanten Grundrechtspositionen untersucht.
Nach einer Beurteilung von Leistungen und Defiziten der Rechtslage im Jahr 2021 werden rechtliche sowie rechtspolitische Verbesserungsvorschläge zum wirksameren Schutz von Persönlichkeitsrechten gemacht und basierend auf einschlägigen verfassungsgerichtlichen Entscheidungen die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen im Spannungsfeld der relevanten Grundrechtspositionen untersucht.