Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, welche Anforderungen das Völkerrecht an den Umgang mit rassendiskriminierenden Äußerungen stellt. Da ein Verbot rassendiskriminierender Äußerungen im Spannungsfeld zwischen Rassendiskriminierungsverbot und Schutz der Meinungsfreiheit steht, werden einerseits Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit dargestellt; von Bedeutung sind dabei insbesondere die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in den Fällen Faurisson und Jersild. Andererseits wird untersucht, in welchem Umfang…mehr
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, welche Anforderungen das Völkerrecht an den Umgang mit rassendiskriminierenden Äußerungen stellt. Da ein Verbot rassendiskriminierender Äußerungen im Spannungsfeld zwischen Rassendiskriminierungsverbot und Schutz der Meinungsfreiheit steht, werden einerseits Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit dargestellt; von Bedeutung sind dabei insbesondere die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in den Fällen Faurisson und Jersild. Andererseits wird untersucht, in welchem Umfang Rassendiskriminierungsverbote bestehen und ob diese - etwa aufgrund der Art. 4 RDK und Art. 20 IPBPR - zum Erlaß eines strafrechtlichen Verbots rassendiskriminierender Äußerungen verpflichten. Neben Vertragsrecht werden Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze und Soft Law, insbesondere in Form von UNESCO-, OSZE- und Europaratsresolutionen, dargestellt.
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Autorenporträt
Die Autorin: Anja Zimmer war während ihres Studiums und Referendariats im Bereich Völkerrecht tätig; bei den Vereinten Nationen in New York und am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg hat sie sich sowohl praktisch als auch theoretisch mit nationalem und internationalem Menschenrechtschutz und anderen völkerrechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Neben dem Thema Rassendiskriminierung spielte auch die Behandlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen eine große Rolle. Sie arbeitet heute als Rechtsanwältin für Medienrecht in München.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Umgang mit rassendiskriminierenden Äußerungen im Völkerrecht - Schutz vor Rassendiskriminierung im überregionalen Völkerrecht und in Europa - Völkervertragsrecht (UN-Charta, Rassendiskriminierungskonvention, IPBPR, EMRK), Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze und Soft Law (UNESCO, Europarat, OSZE) - Begriff der Rasse - Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit - Menschenrechtsausschuß (Fall Faurisson) - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Fall Jersild) - Verbot rassendiskriminierender Äußerungen in Art. 20 Abs. 2 IPBPR und Art. 4 RDK - Verpflichtung zu strafrechtlichen Sanktionen.
Aus dem Inhalt: Umgang mit rassendiskriminierenden Äußerungen im Völkerrecht - Schutz vor Rassendiskriminierung im überregionalen Völkerrecht und in Europa - Völkervertragsrecht (UN-Charta, Rassendiskriminierungskonvention, IPBPR, EMRK), Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze und Soft Law (UNESCO, Europarat, OSZE) - Begriff der Rasse - Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit - Menschenrechtsausschuß (Fall Faurisson) - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Fall Jersild) - Verbot rassendiskriminierender Äußerungen in Art. 20 Abs. 2 IPBPR und Art. 4 RDK - Verpflichtung zu strafrechtlichen Sanktionen.
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