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Der Haufe IFRS-Kommentar steht für: optimalen Praxisbezug mit vielen Beispielen,damit hohe Umsetzungsorientierung,beständig hohe Aktualität,verständliche Darstellung,einfache Handhabung. Entscheiden auch Sie sich für den beliebten Praktiker-Kommentar mit topaktuellem Rechtsstand vom 01.01.2022. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg kommentieren ausführlich alle Standards, Interpretationen und Entwürfe gut verständlich, praxisgerecht und umsetzungsorientiert. Auch Agenda-Entscheidungen des IFRS IC finden Berücksichtigung.
Leistungsmerkmale:
Praxisorientierte Kommentierung Praxiskommentierung aller
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Produktbeschreibung
Der Haufe IFRS-Kommentar steht für:
optimalen Praxisbezug mit vielen Beispielen,damit hohe Umsetzungsorientierung,beständig hohe Aktualität,verständliche Darstellung,einfache Handhabung.
Entscheiden auch Sie sich für den beliebten Praktiker-Kommentar mit topaktuellem Rechtsstand vom 01.01.2022. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg kommentieren ausführlich alle Standards, Interpretationen und Entwürfe gut verständlich, praxisgerecht und umsetzungsorientiert. Auch Agenda-Entscheidungen des IFRS IC finden Berücksichtigung.

Leistungsmerkmale:

Praxisorientierte Kommentierung
Praxiskommentierung aller bis zum 01.01.2022 vom IASB neu herausgegebenen oder revidierten Standards, Interpretationen und EntwürfeBerücksichtigung von Agenda-Entscheidungen des IFRS IC, die die Standards auslegenTopaktuell mit wiederum umfangreichen inhaltlichen Erweiterungen einschl. neuer Praxisbeispiele und Ergänzungen -siehe unten unter "Ausgewählte Neuerungen der 20. Auflage"Praxisbeispiele und BuchungssätzeMit Spezial-Themen wie z. B. branchenspezifische Vorschriften (Versicherungsverträge, Landwirtschaft, Exploration und Evaluierung von mineralischen Vorkommen)Normenverzeichnis zu allen in den Kommentierungen angegebenen Passagen aus den IFRS/IAS bzw. IFRIC/SIC mit Verweis auf die jeweiligen Fundstellen in den KommentierungenVernetzung der Themen durch Verweise innerhalb der und zwischen den einzelnen Kommentierungen

Zeitsparende Checkliste "IFRS-Abschlussangaben"
Umfassende Checkliste zu den Abschlussangaben nach IFRS, erstellt von der BDO AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftZum Ausdrucken, Abspeichern und Bearbeiten (direkt aus der zugehörigen Online-Version des Haufe IFRS-Kommentars heraus)

Ausgewählte Neuerungen in der 20. Auflage
Betreffend Leasingverhältnisse nach IFRS 16: Ergänzungen u.a. zur Identifizierung separater Leasingkomponenten, zur Folgebewertung von right-of-use assets, zur Beurteilung von sale-and-lease-back-Transaktionen sowie zu Transaktionskosten beim sale and lease-backKommentierung zu IFRS 15: umfangreiche Ergänzungen zu Vertragsanbahnungskosten, Vertragserfüllungskosten, zur planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung aktivierter Vertragskosten sowie zum Ausweis von Vertragskosten in Bilanz und GuVKommentierung zu IAS 12: Bilanzierung der steuerlichen Begünstigung von FuE nach dem Forschungszulagengesetz, Begriff der Steuerbehörde, Amendment vom Mai 2021 betreffend im Zugangszeitpunkt entstehende, spiegelbildliche temporäre DifferenzenUnternehmenszusammenschlüsse: neues Praxis-Beispiel zu erhaltenen Vorauszahlungen erworbener Unternehmen, Behandlung geleisteter Vorauszahlungen im Kontext von Leasingverträgen bei der ErstkonsolidierungKommentierung zu IAS 36: Synergieeffekte durch eine Quersubventionierung und aktuelle Entwicklungen zur möglichen Fortentwicklung des impairment-Modells als Folge des DP Business CombinationsBzgl. Finanzinstrumente: Ergänzungen betreffen cash in transit, vorläufige Agenda-Entscheidungen des IFRS IC zu TLTRO III, Stufenübertragungen im Kontext der Risikovorsorge sowie den aktuellen Post Implementation Review; neues Kapitel zur Berücksichtigung werterhellender Erkenntnisse bei der Bestimmung des expected credit loss (ECL)Ergänzungen zur Bilanzierungs- und Buchungstechnik bei fair-value-hedge-Beziehungen inkl. Praxis-BeispieleKommentierung zu IFRS 13: neues Kapitel zur Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten mit Verfügungsbeschränkungen einschl. Praxis-BeispielErgänzungen bzgl. Corona-Beihilfen und der außerplanmäßigen Abschreibung bezuschusster AnlagegüterKommentierung zu IAS 1 den Anhang betreffend: Amendment zu IAS 1 vom Februar 2021
Autorenporträt
Dr. Norbert Lüdenbach ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Leiter der Zentralabteilung Accounting Advisory Group/Technical Accounting Center of Excellence bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft