Die vorgelegte bildungsgeschichtliche Untersuchung zielt auf die Frage, wie die Steuerung des Bil-dungswesens in einer zweigestuften Kompetenzstruktur im Zeitraum von 1919 bis 1933 im Freistaat Preußen und in der Kommune Berlin er- folgte. Der gewählte Zeitraum ist durch die Konstituierung der Groß-gemeinde Berlin und durch Trans-formationsprozesse gekennzeichnet, in deren Verlauf der Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik und vom Königreich zum Frei- staat Preußen bestimmend sind. Das hier thematisierte Spannungsverhältnis zwischen zwei Kompetenzebenen besteht im Dualismus zwischen Schulaufsicht, die für die inneren Angelegenheiten (Lehrplan, Un-terricht etc.) verantwortlich zeichnet, und der Gemeinde Berlin, die für alle sächlichen Ausgaben des Schulwesens zuständig ist. Der Freistaat Preußen wird durch das Kultusministerium, den Oberpräsidenten, der gleichzeitig als Regierungspräsident für Berlin fungiert, und das Provinzialschulkollegium (PSK) vertreten. Neben der zweigestuften Kompetenzstruktur mit den in ihm angelegten Konfliktpotenzial und dessen Manifestation in unterschiedlichen Situationen wird ein Panorama entworfen, das das Berliner Schulwesen in einer trotz grundlegender Kontinuität konfliktreichen und wechselvollen Entwicklungsperiode aufzeigt.
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