Dr. Michael Lemke, in der Reihe Heidelberger Kommentar bereits mit dem bewährten Kommentar zur StPO vertreten, hat nun auch zu dem verwandten Rechtsgebiet der Ordnungswidrigkeiten einen aktuellen und modernen Kommentar vorgelegt. Der handliche Band in neuer zeitgemäßer Gestaltung bietet eine vollständige Kommentierung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, in der die Rechtsprechung und das Schrifttum bis Juli 1999 berücksichtigt sind. Die klare Praxisorientierung der Konzeption bedingt eine straffe und präzise Darstellung der Thematik, die sich an entscheidungsrelevanten Fragen orientiert. Die Rechtsprechung ist nach Prioritätsgesichtspunkten zitiert, aufgeführt ist im Regelfall die gerichtliche Praxis und in der wissenschaftlichen Durchdringung der Vorschriften herrschende Meinung; die übersichtliche Struktur und klare Formulierung des Textes ermöglichen dabei einen optimalen Lesefluß. Der Kommentar gliedert sich nach der Einleitung in die Teile Allgemeine Vorschriften Bußgeldverfahren Einzelne Ordnungswidrigkeiten Schlußvorschriften. Ein Anhang, zusammengestellt von Herrn Richter Andreas Mosbacher, informiert zudem über Bundesrechtliche Verfahrensregelungen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren Landesrechtliche Regelungen und Einzelne Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände. Der Autor ist Ministerialdirigent und nebenamtlicher Hochschullehrer. Seine profunde Kenntnis nicht nur des Ordnungswidrigkeitengesetzes sondern auch der Strafprozeßordnung sowie seine Erfahrung aus der juristischen Praxis und der Ministerialverwaltung erlauben es ihm, die bestehende Rechtsmeinung kritisch zu hinterfragen und Hinweise auf bessere Lösungen de lege ferenda zu geben. In seiner Kommentierung schafft er zudem gedankliche Verbindungen zwischen den beiden zusammenhängenden Rechtsgebieten OWiG und StPO.