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Das Urheberrecht wird durch den Entwurf des Zweiter Korb Gesetzes und den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums wesentliche Neuerungen erfahren. Die Änderungen betreffen u.a. die Privatkopie und ihre Vergütung, unbekannte Nutzungsarten, die Filmwirtschaft oder die Bibliotheken ebenso wie die Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie. Mit dem Inkrafttreten ist Anfang 2008 zu rechnen. In der Neuauflage des Kommentars werden alle Änderungen in der aktuellen, 2008 in Kraft tretenden Gesetzesfassung erläutert.
Der Kommentar:
Das Werk
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Produktbeschreibung
Das Urheberrecht wird durch den Entwurf des Zweiter Korb Gesetzes und den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums wesentliche Neuerungen erfahren. Die Änderungen betreffen u.a. die Privatkopie und ihre Vergütung, unbekannte Nutzungsarten, die Filmwirtschaft oder die Bibliotheken ebenso wie die Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie. Mit dem Inkrafttreten ist Anfang 2008 zu rechnen. In der Neuauflage des Kommentars werden alle Änderungen in der aktuellen, 2008 in Kraft tretenden Gesetzesfassung erläutert.

Der Kommentar:
Das Werk enthält neben einer fundierten und praxisnahen Kommentierung der Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes eine Erläuterung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes und des Kunsturhebergesetzes unter Berücksichtigung des europäischen und internationalen Rechts. Die Darstellung orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Im Anhang werden für das Urheberrecht relevante Vorschriften abgedruckt. Ergänzt wird das Werk durch ein Fälleverzeichnis höchstrichterlicher Entscheidungen mit Fundstellennachweis.

Rezension:
‘Insgesamt handelt es sich bei dem Werk um eine gelungene Ergänzung der Heidelberger Kommentare.’
Computer und Recht 6/2006

‘Wie alle ‘Heidelberger Kommentare’ ist auch dieser ein bestens gelungenes Werk.’
Zeitschrift für die Anwaltspraxis 12/04
Autorenporträt
Dr. Gunda Dreyer ist Richterin am LG; Dr. Astrid Meckel ist Richterin am OLG; Dr. Jost Kotthoff ist Rechtsanwalt in einer namhaften Anwaltskanzlei; Dr. Hans-Joachim Zeisberg ist Ltd. Regierungsdirektor im Deutschen Patent- und Markenamt. Alle sind in ihrer beruflichen Praxis auf das Urheberrecht spezialisiert.