Die Tätigkeitsbereiche, aber auch die Grenzen des Heilpraktikers, sind im Heilpraktikergesetz festgehalten. Dieses regelt auch die Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um Dich Heilpraktiker nennen zu dürfen. Denn die Berufsbezeichnung ist in Deutschland geschützt und darf nur mit staatlicher Erlaubnis ausgeübt werden. Diese erhältst Du, wenn Du die amtsärztliche Überprüfung, auch Heilpraktikerprüfung genannt, erfolgreich absolvierst.