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(Angekündigt in Monatsvorschau März 2009)
Rund 20 Jahre nach ihrer zweiten Neufassung wurde die HeizkostenV am 2. Dezember 2008 ein weiteres Mal geändert. Die neuen Regelungen traten am 1. Januar 2009 in Kraft. Die Neuauflage berücksichtigt diese Änderungen bereits in vollem Umfang.
Kaum ein anderes Thema beherrscht seit Jahren weltweit die Diskussionen so wie die Klima- und Energiepolitik. Die privaten Haushalte sind neben dem Energie- und dem Verkehrssektor der drittgrößte CO2-Emittent in Deutschland.
Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser hat auch unter
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Produktbeschreibung
(Angekündigt in Monatsvorschau März 2009)

Rund 20 Jahre nach ihrer zweiten Neufassung wurde die HeizkostenV am 2. Dezember 2008 ein weiteres Mal geändert. Die neuen Regelungen traten am 1. Januar 2009 in Kraft. Die Neuauflage berücksichtigt diese Änderungen bereits in vollem Umfang.

Kaum ein anderes Thema beherrscht seit Jahren weltweit die Diskussionen so wie die Klima- und Energiepolitik. Die privaten Haushalte sind neben dem Energie- und dem Verkehrssektor der drittgrößte CO2-Emittent in Deutschland.

Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser hat auch unter diesem generellen Aspekt erheblich an Bedeutung zugenommen. Entsprechend sind allerdings die Probleme bei ihrer Anwendung angestiegen und haben über die Instanzgerichte hinaus den Bundesgerichtshof zu grundsätzlichen Entscheidungen veranlasst.

Die 6. Auflage des Kommentars geht auf diese Gerichtsentscheidungen detailliert ein. Ausführlich behandelt werden u.a. die BGH-Entscheidungen zu den formellen Anforderungen an die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung, zum Recht auf Einsicht in die Abrechnungsbelege oder die Überlassung von Kopien, zum Wärme-contracting, zum Abwälzen der Ablesekosten bei Nutzerwechsel oder die Kostentragung für Leerstand. Vielfach befasst haben sich die Gerichte wiederum mit der Wirtschaftlichkeit von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung oder der verbrauchsabhängigen Abrechnung insgesamt, mit Schätzungen des Verbrauchs und natürlich mit dem Recht zur Kürzung um 15 %, wenn entgegen den Vorschriften der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird.

Autor: Dr. Guido Peruzzo ist Botschafter und Stellvertretender Ständiger Vertreter Deutschlands bei der Europäischen Union in Brüssel und war zuvor im Bundesministerium für Wirtschaft.
Dieses Buch kommentiert die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Es versteht sich als Anleitung für die Praxis und gibt auf zahlreiche Einzelfragen, die sich in nunmehr 15 Jahren seit Inkrafttreten der Verordnung ergeben haben, fachmännischen Rat.
Ausführlich werden auch die zusätzlichen, über die Heizkostenverordnung hinausgehenden Vorschriften erläutert, die auf Basis des Einigungsvertrages die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in den neuen Bundesländern regeln. Vor allem dadurch entstandene Probleme bei der praktischen Anwendung der Verordnung sowie seit Erscheinen der Vorauflage ergangene wichtige Entscheidungen der Gerichte hat der Autor berücksichtigt und entsprechend kommentiert.
Die Texte der einschlägigen rechtlichen Regelungen, Abbildungen und Muster - Heizkostenabrechnungen sowie Energiespartipps runden den Band ab.
Autorenporträt
Dr. Guido Peruzzo ist Angehöriger des Bundesministeriums für Wirtschaft.