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Der Nominalisierungsstil, der sich aus dem deverbalen Kopfnomen und den zwei Argumenten des Ausgangsverbs zusammensetzt, findet seinen ersten systematischen Einsatz in der Neuen Reformation der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1484. In diesem zum ersten Mal auf Deutsch gedruckten reformierten Stadtrecht geht jedem Gesetz ein Überblick über den anstehenden Gesetzesinhalt voran, der vornehmlich eine komprimierte Nominalphrase wie im Gegenwartsdeutschen darstellt. Von den zwei Phrasengliedern hinter dem Kopf hat das hintere auf das Kopfnomen Distanzbezug. Interessant sind dabei die Varietäten der…mehr

Produktbeschreibung
Der Nominalisierungsstil, der sich aus dem deverbalen Kopfnomen und den zwei Argumenten des Ausgangsverbs zusammensetzt, findet seinen ersten systematischen Einsatz in der Neuen Reformation der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1484. In diesem zum ersten Mal auf Deutsch gedruckten reformierten Stadtrecht geht jedem Gesetz ein Überblick über den anstehenden Gesetzesinhalt voran, der vornehmlich eine komprimierte Nominalphrase wie im Gegenwartsdeutschen darstellt. Von den zwei Phrasengliedern hinter dem Kopf hat das hintere auf das Kopfnomen Distanzbezug. Interessant sind dabei die Varietäten der Kasusmarkierung des letzten Glieds, da dieses neben der Präpositionalphrase wie im Gegenwartsdeutschen auch als Genitiv, Dativ oder Akkusativ auftreten kann. Bei den zwei postnuklear hintereinander stehenden Genitivattributen herrscht in der Regel die Reihenfolge genitiv subjectivus - genitiv objectivus (VSO), also eine aktivische Reihenfolge, während beim Präpositionalattribut mit der Reihenfolge Objekt - Subjekt (VOS) eine passivische gegeben ist. Die Unsicherheit bzw. Offenheit, bei der Argumentenvererbung der zwei- bzw. dreistelligen Verben alle zwei bzw. drei Argumente in die Nominalphrase mitzunehmen und das zweite und dritte Argument formal fest zu markieren, oder die Schwerverständlichkeit der informationsmäßig verdichteten Nominalphrasen könnten dafür verantwortlich gewesen sein, dass der Nominalisierungsstil in der neubearbeiteten Version aus dem Jahr 1564 keinen Einsatz mehr gefunden hat. Dieser Befund legt nahe: Der Sprachwandel muss nicht unbedingt sprachautonom sukzessiv verlaufen, sondern kann durchaus von der stilistisch-funktionalen Entscheidung gezielt gefördert oder unterbunden werden.