Am 1. Mai 2006 tritt ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystems für Getränkedosen und Getränke-Einwegverpackungen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Einzelhändler nicht mehr nur ihre eigenen Getränkedosen oder Einwegflaschen zurücknehmen, sondern alle. Damit kommen auf den Einzelhandel hohe Investitionskosten zu, wenn dies aufgrund der zu erwartenden Volumina die Anschaffung von Leergut-Rücknahmeautomaten bedeutet. Viele Einzelhändler müssen ihre Sortimentspolitik bei Getränken dahingehend überprüfen, inwiefern Getränke in Mehrwegverpackungen gegenüber Getränken in Einwegverpackungen wirtschaftlich tragbar sind.
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