Gerade im Energierecht ist die Verbindung von Universität und Praxis besonders wichtig. Energierecht ist eine Querschnittsmaterie und etabliert sich derzeit als eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin. Diese Disziplin entsteht nicht am Reißbrett, sondern – ganz dem Governance-Gedanken verpflichtet – unter Einbindung aller Akteure, der Energieversorgungsunternehmen, europäischer und nationaler Behörden, Verbraucher, Umweltschutzorganisationen, Wissenschaftler und anderen. Auf dem zweiten Grazer Energierechtsrechtstag wurden zwei Schwerpunkte gesetzt: Ökostrom und Gas. Die Förderung von Ökostrom ist ein Teil der Energie-Strategie der EU. Dabei geht es nicht nur um die Umwelt, sondern auch darum, die Energieimportabhängigkeit zu reduzieren. Für den Bereich Gas liegt der Focus auf der Stärkung des Wettbewerbs auf der Grundlage des neuen Entry-Exit-Modells. Beides – Ökostrom und Gas – sind in einem Binnenmarkt für Energie europäische Aufgaben. Dieser Tagungsband des ' Zweiten Grazer Energierechtstages ' enthält Beiträge zu folgenden Themen: - Förderung von Ökostrom: Investitionszuschüsse und Einspeisetarife - Ökostrom – Neueste Entwicklungen aus Brüssel - Zwangsrechte für Energiewege - Neueste Rechtsprechung zum Energierecht - Die Ökostromabwicklungsstelle – von der ÖSG-Nov 2006 zum ÖSG 2012 - Das Entry-Exit-Marktmodell in Österreich